Prohyp Prohyp

Liebe Prohyp-Partner,

zum neuen Jahr haben wir für Sie die proview kompakt in ein moderneres Design gebracht. So haben wir zum Beispiel den Bildanteil erhöht für mehr Emotionalität und Übersicht. Zugleich hat die proview kompakt fortan zwei Absender. Als Verantwortliche für die jeweiligen Bereiche - Vertriebsentwicklung und Plattformgeschäft sowie Regionalgeschäft und institutionelle Finanzvertriebe - möchten wir Sie über die gesamte Bandbreite unserer Services und über Neuigkeiten aus dem Immobilienmarkt informieren.

Was erwartet Sie in der ersten Ausgabe 2019? Der erste Artikel gibt einen Überblick, welche für eine Finanzierung möglicherweise relevanten gesetzlichen Änderungen in diesem Jahr anstehen. Der zweite Beitrag erklärt, wie Sie Rechner und Tools auf Ihrer Website einbinden und dadurch Kunden gewinnen können. Der dritte Text gibt einen Vorgeschmack auf unsere neu konzipierte Veranstaltungsreihe PROHYP-IMPULSE 2019. Lesen Sie, was in dem Zuge geplant ist und wie Sie als Prohyp-Partner profitieren können.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen ein ereignisreiches und erfolgreiches Jahr 2019!

Herzlich, Ihre

Prohyp Dirk Günther
Geschäftsführer Prohyp GmbH

Prohyp André Lichner
Geschäftsführer Prohyp GmbH

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Beim Antrag auf Baukindergeld unbedingt die Fristen beachten

Baukindergeld: Immobilienkäufer müssen zügig ihre Anträge stellen

Das Baukindergeld wurde zwar schon 2018 eingeführt, die Auszahlung erfolgt aber erst in diesem Jahr. Zuschussberechtigt sind Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, die ein selbstgenutztes Eigenheim erwerben und ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von maximal 90.000 Euro haben. Ab dem zweiten Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 15.000 Euro pro Kind. Zehn Jahre lang zahlt dann die KfW als das von der Regierung beauftragte Förderinstitut jährlich 1.200 Euro pro Kind. Für diejenigen, die ihren Antrag schon für das Jahr 2018 gestellt haben, will die KfW ab März dieses Jahres rückwirkend mit der Auszahlung des Baukindergeldes beginnen. Denn: Erst ab dann wird es möglich sein, die erforderlichen Nachweise wie Grundbuchauszug und Einkommensteuerbescheid auf dem KfW-Portal hochzuladen.

Wer ab 2019 Baukindergeld beantragen will, sollte unbedingt die Antragsfrist beachten: Spätestens innerhalb von drei Monaten nach dem Einzug muss der Antrag im Onlineportal der KfW eingehen. Stichtag ist dabei die Meldebescheinigung der Gemeinde. Für diejenigen, die ihre bisher gemietete Immobilie kaufen und nicht umziehen, ist das Datum des Notarvertrags maßgebend. Wer die Dreimonatsfrist versäumt, verliert den kompletten Anspruch auf das Baukindergeld.

Mietpreisbremse, Modernisierungsumlage, Sonderabschreibung: Neue Regeln für Vermieter

Seit Anfang 2019 gelten schärfere Regelungen bei den Informationspflichten zur Mietpreisbremse. Wer eine Wohnung neu vermietet, die von der Mietpreisbremse betroffen ist, hat nun gegenüber dem Mieter umfassendere Auskunftspflichten als zuvor. Wenn die Miete das durch die Mietpreisbremse definierte Limit überschreitet, muss der Vermieter dem neuen Mieter unaufgefordert darlegen, aus welchen Gründen er eine Ausnahmeregelung in Anspruch nimmt. Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Wohnung neu errichtet oder vor der Neuvermietung grundlegend saniert wurde.

Weniger Spielraum haben Vermieter bei der Umlage von Modernisierungsaufwendungen auf die Miete. In den ersten fünf Jahren dürfen pro Jahr nur noch 8 Prozent statt bisher 11 Prozent der Kosten auf die Miete aufgeschlagen werden. Und: Im Zeitraum von sechs Jahren nach Durchführung der Arbeiten darf die Miete um höchstens 3 Euro pro Quadratmeter steigen. Betrug die Miete vor der Modernisierung weniger als 7 Euro pro Quadratmeter, darf sie um maximal 2 Euro angehoben werden.

Doch es soll auch Entlastung für Vermieter geben, zumindest für diejenigen, die preisgünstigen neuen Wohnraum schaffen. Ein Gesetzesentwurf sieht vor, dass wer eine neue Wohnung errichtet oder kauft, deren Baukosten nicht mehr als 3.000 Euro pro Quadratmeter betragen, vier Jahre lang mit einer Sonderabschreibung seine Steuerlast senken kann. Zusätzlich zur regulären Abschreibung (AfA) können dann jährlich 5 Prozent der Baukosten als zusätzliche Abschreibung geltend gemacht werden. Die Sonder-AfA soll es für Wohnungen geben, deren Bauantrag bis Ende 2021 gestellt wird und die mindestens zehn Jahre lang vermietet werden. Darüber hinaus gilt jedoch ein Limit von 2.000 Euro pro Quadratmeter. Wer also eine Wohnung mit 100 Quadratmetern kauft, deren Baukosten 280.000 Euro betragen, kann davon 200.000 Euro als Basis für die Sonderabschreibung ansetzen. Anders als erwartet hat der Bundesrat jedoch bislang nicht zugestimmt, sondern den Entwurf vor Weihnachten von der Tagesordnung genommen. Die nächste Sitzung der Länderkammer steht am 15. Februar 2019 an. Frühestens dann kann das Gesetz – mit oder ohne Änderungen – verabschiedet werden.

Grundsteuerreform: Der Countdown läuft

Die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts ist eindeutig: Das in ihren Augen verfassungswidrige Grundsteuersystem muss bis Ende 2019 reformiert werden, ansonsten darf der Staat keine Grundsteuer mehr erheben. Weitaus unklarer ist, auf welcher Basis die Grundsteuer künftig erhoben werden soll. Während einige Länder ein rein flächenbasiertes System bevorzugen, will Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) die Steuer anhand einer vereinfachten Immobilienbewertung – vor allem anhand der erzielbaren Miete – ermitteln.

Inzwischen haben die Finanzminister der Länder und das Bundesfinanzministerium eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die einen Kompromissvorschlag erarbeiten soll. Erste Ergebnisse sollten im Februar vorliegen – und möglicherweise lässt sich dann auch schon erkennen, welche Eigentümergruppen profitieren und für wen die Steuerlast steigen könnte. Wann eine neue Grundsteuer letztlich in Kraft tritt, ist indes noch nicht absehbar, weil eventuell umfassende Neubewertungen nötig werden.

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Diverse eHyp-Rechner lassen sich unkompliziert auf der eigenen Website einbinden

Interessenten werden zu Kunden

In eHyp stehen Ihnen diverse Rechner zu Verfügung, die Sie direkt im Kundengespräch einsetzen können. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Rechner und Tools auf der eigenen Website einzubinden. Die Vorteile: Nutzer geben wenige Daten ein und erhalten so ein Gefühl für wichtige Parameter der Finanzierung. Außerdem können sie direkt und unkompliziert mit Ihnen in Kontakt treten beziehungsweise gleich einen Beratungstermin anfragen. Dadurch erhöhen sich Ihre Chancen, aus Interessenten Kunden zu machen.

Wählen Sie zwischen zwei Paketen

Sie selbst entscheiden, ob und welche eHyp-Rechner Sie auf Ihrer Website integrieren möchten. Die entsprechenden Rechner haben wir für Sie in zwei Paketen zusammengeschnürt. Sie finden diese in eHyp unter „Mein Unternehmen“ und „Marketing“. Die Kosten sind abhängig vom Partnerstatus und werden Ihnen in eHyp angezeigt. Die Einbindung der Rechnerpakete erfolgt per iframe auf der Website. Dafür erhalten Prohyp-Partner von uns den entsprechenden Link.

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Mit dem Online-Antrag können Kunden direkt in Kontakt zu Ihnen treten

Neue Funktionen für ausgewählte Rechner

Wir überarbeiten die verschiedenen Rechner sukzessive und führen neue Funktionen ein, damit Sie den größtmöglichen Nutzen haben. So haben wir im vergangenen Jahr zum Beispiel den Zinsrechner und den Online-Antrag neugestaltet, beides Tools, die stark nachgefragt werden. Unabhängig davon haben wir inzwischen bei sämtlichen eHyp-Rechnern sowie dem Online-Antrag die datenschutzrechtlichen Hinweise angepasst (siehe Extra-Kasten).

Bei Rückfragen zur Integration der eHyp-Rechner und des Online-Antrags auf Ihrer Website sowie zu den Anpassungen der datenschutzrechtlichen Hinweise können Sie sich gerne an die Prohyp-Partnerbetreuung unter Tel. 0800 200 15 15 28 (montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr) wenden. Ihnen wünschen wir an dieser Stelle viel positive Resonanz auf die Rechner und Tools.

Auf einen Blick: Datenschutzrechtliche Anpassungen bei eHyp-Rechnern

Unterhalb sämtlicher eHyp-Rechner sowie am Ende des Online-Antrags für Ihre Website sehen Sie nun den Hinweis, dass der jeweilige Rechner beziehungsweise der Antrag von Prohyp stammt ("Powerd by Prohyp GmbH"). Gleich daneben finden Sie außerdem Verlinkungen auf das Impressum sowie die Datenschutzinformationen der Prohyp GmbH.

Außerdem entfällt der bisherige datenschutzrechtliche Hinweis für Ihre Kunden. Stattdessen ist ein Hinweis auf Ihre eigene Datenschutzerklärung sowie auf die der Prohyp GmbH hinterlegt. Beide Datenschutzerklärungen sind verlinkt. Sollten Sie in eHyp Ihre eigene Datenschutzerklärung nicht hinterlegt haben, wird nur die Verlinkung auf die Erklärung der Prohyp GmbH angezeigt.

So kommen wir gemeinsam den datenschutzrechtlichen Informationspflichten gemäß DSGVO nach, die bei der Erfassung von Kundendaten gelten. Dazu gehört, dass die Nutzer auf den ersten Blick erkennen können, dass ihre Daten von einem Dritten, in dem Fall der Prohyp GmbH, verarbeitet werden.

Wir empfehlen Ihnen darüber hinaus weiterhin, in Ihren eigenen Datenschutzhinweisen auf Ihrer Website den Hinweis aufzunehmen, dass Sie mit einem externen Dienstleister zusammenarbeiten. Der Hinweis könnte von Ihnen selbst oder von Ihrem Website-Dienstleister unter einem gängigen Punkt wie „Mögliche Empfänger" ergänzt werden und folgendermaßen lauten: „Dienstleister, mit denen wir zum Zwecke der Vermittlung eines Darlehens zusammenarbeiten, wie zum Beispiel der Prohyp GmbH."

Im vergangenen Jahr fanden die PROHYP-IMPULSE erstmals statt. Nun stehen die PROHYP-IMPULSE 2019 an. Was ist anders im Vergleich zum Vorjahr?

André Lichner: 2018 haben wir in den sechs Städten mit Prohyp-Standort beziehungsweise in unmittelbarer Nähe jeweils ein Event für Prohyp-Partner veranstaltet. Dieses Konzept haben wir nun weiterentwickelt: Wir bieten Prohyp-Partnern noch mehr Veranstaltungen – und zwar über das Jahr verteilt. In verschiedenen Formaten können diese Neuigkeiten rund um die Baufinanzierungsberatung und über Prohyp aus erster Hand erfahren sowie Prohyp-Mitarbeiter und andere Prohyp-Partner persönlich kennenzulernen und unmittelbar voneinander lernen.

Welche Formate wurden entwickelt und was sind Kriterien für die Teilnahme?

André Lichner: Wir haben sowohl Workshops für Prohyp-Partner sämtlicher Stufen entwickelt als auch größere und teils überregionale Events für Partner der gleichen Stufe, also für Classic-, Premium-, PremiumPlus- und Professional-Partner. Die Teilnehmerzahl ist jeweils begrenzt. Denn wir möchten viel Zeit und Raum dafür vorhalten, dass die Teilnehmer Kontakte knüpfen und für sie relevante Baufinanzierungsthemen vertiefen können. Basis für die Teilnahme ist die gemeinsame Zusammenarbeit im Jahr 2018. Darüber hinaus halten wir selbstverständlich sämtliche Prohyp-Partner über relevante Aspekte der PROHYP-IMPULSE auf dem Laufenden, so dass alle Prohyp-Partner profitieren.

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Prohyp-Geschäftsführer André Lichner

Warum unterscheiden sich die Veranstaltungen zum Teil je nach Partnerstufe?

André Lichner: Weil die Themen zum Teil je nach Partnerstufe variieren. Einen Vermittler, der nur hin und wieder eine Baufinanzierung vermittelt, beschäftigen mitunter andere Fragen als den Baufinanzierungsprofi. Dem tragen wir durch die zielgruppenspezifische Ansprache Rechnung. Da es aber natürlich auch Punkte gibt, die jeden Prohyp-Partner betreffen, finden zudem partnerstufenübergreifende Formate statt. Kern der PROHYP-IMPULSE 2019 ist, dass sie ganz im Zeichen des Austausches unter Gleichgesinnten stehen.

Wie spiegelt sich das Prohyp-Konzept in den PROHYP-IMPULSEN 2019 wider?

André Lichner: Grundgedanke unseres Prohyp-Partnermodells ist, jeden Prohyp-Partner so zu unterstützen, wie er es benötigt und möchte. Zugleich haben wir den Anspruch, jeden zu befähigen, immer besser zu werden und ihn ins Wachstum zu bringen. In dem Zusammenhang setzen wir mit unserem Modell verschiedene Anreize für Partner, mehr Geschäft über uns abzuwickeln und die nächste Partnerstufe zu erreichen. Das Konzept spiegelt sich auch bei den diesjährigen PROHYP-IMPULSEN wider: Hochwertige Inhalte und eine ansprechende Atmosphäre zeichnen sämtliche Veranstaltungen aus, steigern sich aber zugleich von Stufe zu Stufe.

Wie ist der genaue Fahrplan der PROHYP-IMPULSE 2019 und welche Prohyp-Projekte stehen unabhängig davon zukünftig im Vordergrund?

André Lichner: Los geht es in Kürze mit den mehrstündigen Workshops mit Schwerpunkt auf ein Fachthema in den einzelnen „Prohyp-Städten“. Im März und April stehen dann die Events für Classic-Partner an, danach von Mai bis Juli zum einen die nächsten Workshops sowie zum anderen die Events für Premium- und PremiumPlus-Partner. Im September folgt die Veranstaltung für Professional-Partner.

Die abschließenden Workshops für 2019 haben wir für November terminiert. Unabhängig von den PROHYP-IMPULSEN 2019 erzielt jeder Prohyp-Partner aus einer Zusammenarbeit mit uns einen großen Nutzen: So werden wir 2019 zum Beispiel weiter intensiv an digitalen Themen arbeiten, die unsere Partner darin unterstützen werden, ihre Kunden noch besser zu beraten. In dem Zuge wird auch die neue Prohyp-Academy mit ihren Schulungsangeboten an den Start gehen. Darüber hinaus werden wir einen starken Fokus auf die Qualität der Betreuung setzten. 2019 wird, davon bin ich überzeugt, für unsere Partner ein inspirierendes und sicherlich auch gewinnbringendes Jahr.

Viel Erfolg für Ihr Geschäft!

Bis zur nächsten Ausgabe von proview kompakt wünscht Prohyp Ihnen erfolgreiche Baufinanzierungsgeschäfte und eine angenehme Zeit!