Liebe Prohyp-Partner,
das neue Jahr ist noch jung, und doch werden sicherlich viele von Ihnen das Gefühl haben, schon wieder mittendrin zu sein.
Wir blicken in dieser Ausgabe der proview kompakt zurück – aber vor allem nach vorn: Welche Trends erwarten wir für das Baufinanzierungsjahr 2020, welche Chancen sehen wir für Prohyp-Partner und mit welchen Vorhaben möchten wir Sie unterstützen? Darum geht es in dem ersten Beitrag.
Mit dem zweiten Artikel stellen wir Ihnen ein wichtiges Vorhaben in diesem Jahr detaillierter vor: die PROHYP-IMPULSE 2020. Lesen Sie, was wir für Sie in diesem Jahr im Zuge der Veranstaltungsreihe geplant haben, um Ihnen möglichst zahlreiche wertvolle Anregungen für Ihren Geschäftserfolg zu geben.
Der dritte Text beleuchtet wichtige Neuerungen für Ihre Kunden bei Förderprogrammen von KfW und BAFA, denn jetzt zu Jahresbeginn ändern sich zum Teil Kredithöchstbeträge, der Umfang der Zuschüsse sowie Programmzuschnitte.
Viel Spaß beim Lesen wünschen Ihre
Dirk Günther
Geschäftsführer Prohyp GmbH
André Lichner
Geschäftsführer Prohyp GmbH
Ein an Ereignissen turbulentes Baufinanzierungsjahr 2019 ist vor Kurzem zu Ende gegangen. Welches Fazit die Prohyp-Geschäftsführer André Lichner und Dirk Günther ziehen, welche Trends sie für 2020 erwarten und wie vor dem Hintergrund das Angebot für Prohyp-Partner weiterentwickelt wird, erklären sie im Interview.
Dirk Günther: Bei Prohyp haben wir 2019 erneut ein sehr starkes Geschäft gesehen. Das war natürlich volumengetrieben, aber nicht ausschließlich. Die meisten Kunden unserer Prohyp-Partner haben sich für ein klassisches Annuitätendarlehen mit einer zehnjährigen Zinsbindung entschieden. Angesichts des Niedrigzinsumfelds hat jedoch der Anteil der noch längeren Zinsbindungen weiter zugenommen. Viele Kunden der Prohyp-Partner nutzen zudem die niedrigen Zinsen, um hoch zu tilgen. Dieser Trend dürfte sich 2020 fortsetzen.
André Lichner: Negativzinsen sind zwar technisch darstellbar, und die Branche arbeitet auch intensiv an der Umsetzung, sodass etwa Ende 2020 entsprechende Angebote grundsätzlich möglich wären. Ob Negativzinsen dann aber den Verbrauchern für Kredite offeriert werden, wird auch von den dann geltenden Refinanzierungsbedingungen abhängen. An den Kapitalmärkten erwarten wir derzeit nicht weiter fallende Renditen. Baukredit-Interessenten mit aktuellem Vorhaben sollten daher unserer Meinung nach die derzeit günstigen Zinsen nutzen – und dieses nicht etwa in Erwartung von Negativzinsen auf die lange Bank schieben.
Dirk Günther: 2019 hat einmal mehr gezeigt, dass die Baufinanzierungsberatung für freie Vermittler eine große Chance ist. Viele Banken bauen entsprechende Kapazitäten eher ab, gleichzeitig bleibt der Appetit auf Immobilien und der Bedarf an qualifizierter Begleitung bei Interessenten hoch. Wichtiger denn je ist aber, dass Vermittler den gesamten Prozess für Kunden bequem und nachvollziehbar gestalten können. Deshalb haben wir unsere Services einmal mehr ausgebaut und unter anderem digitale Tools für die Beratung weiterentwickelt. Diesen Weg werden wir 2020 weitergehen und zum Beispiel einen geschlossenen Bereich für die Kunden der Vermittler anbieten. Außerdem werden wir den Austausch mit unseren Bankpartnern und Kooperationen noch einmal intensivieren.
André Lichner: Fakt ist, dass vor allem in den Top-Städten die Preise zum Teil stark gestiegen sind und das Angebot knapp ist – und daran so manche Baufinanzierung scheitert, zumindest vorläufig. Diese Rahmenbedingungen werden sich 2020 nicht groß ändern. Und ja, auch der Wettbewerb unter den Vermittlern hat zugenommen und wird weiter zunehmen. Tatsache ist aber auch, dass es bei unseren Prohyp-Partnern in den Regionen keine großen Überschneidungen oder Konkurrenzsituationen gibt. In dem Zuge arbeiten wir kontinuierlich daran, jeden Partner so zu unterstützen, dass er sein individuelles Geschäftsziel erreicht. Vor dem Hintergrund haben wir unter anderem die persönliche Beratung für unsere Prohyp-Partner durch Prohyp-Spezialisten 2019 weiter verstärkt.
Dirk Günther: Was vor kurzer Zeit noch eine Ausnahme war, ist mittlerweile Standard. Fast 100 Prozent unserer Bankpartner bieten inzwischen die digitale Einreichung an. Das hat den gesamten Prozess zum Nutzen aller Beteiligten – der Kunden, der Prohyp-Partner und der Bankpartner selbst – deutlich beschleunigt. Nichtsdestotrotz wünschen wir uns angesichts des vielerorts knappen Immobilienangebots eine teils noch deutlich kürzere Bearbeitungszeit.
André Lichner: Wir werden wieder zahlreiche Veranstaltungen über das Jahr verteilt für unsere Prohyp-Partner anbieten. Dazu gehören drei mehrstündige Workshops zu unterschiedlichen Fachthemen für Prohyp-Partner sämtlicher Stufen an den sechs Prohyp-Standorten, wofür in Kürze die ersten Einladungen rausgehen. Geplant sind ebenfalls wieder größere überregionale Events inklusive Abendveranstaltung für Partner bestimmter Stufen. Unser Anliegen? Mit den PROHYP-IMPULSEN 2020 möchten wir unseren Prohyp-Partnern erneut exklusive Gelegenheiten bieten, Neuigkeiten rund um die Baufinanzierungsberatung aus erster Hand zu erfahren und sich mit ihren Ansprechpartnern bei Prohyp, weiteren Experten und anderen Prohyp-Partnern zu vernetzen – um dadurch letztlich bei der Baufinanzierungsvermittlung noch besser und erfolgreicher zu werden.
Zum 1. Februar 2020 gehen die Zuständigkeiten für Prohyp und das Joint Venture MLP Hyp im Vorstand der Interhyp Gruppe an Stefan Hillbrand, der ab diesem Zeitpunkt zugleich Prohyp-Geschäftsführer ist. Stefan Hillbrand übernimmt die Verantwortung für die Bereiche von Tomas Peeters, der das Unternehmen Ende Januar verlässt, um sich neuen Plänen zuzuwenden. Stefan Hillbrand ist seit 2008 bei der Interhyp Gruppe und war bereits zwischen 2010 und 2016 für Prohyp als Geschäftsführer tätig. Seit Frühjahr 2019 ist er Mitglied des Vorstands der Interhyp Gruppe und in dieser Funktion bislang unter anderem für die Bereiche Finanzen sowie Data & Analytics zuständig. „Ich freue mich darauf, das Dienstleistungsangebot für unsere Prohyp-Partner weiter auszubauen und in dem Zuge das Profil von Prohyp als führender Dienstleister für Baufinanzierungsvermittler weiter zu schärfen“, sagt Stefan Hillbrand. An ihn berichtet neben Prohyp-Geschäftsführer Dirk Günther und Prohyp-Geschäftsführer André Lichner außerdem Hans-Georg Härle, der als Geschäftsführer unter anderem für das Joint Venture MLP Hyp und für die Kooperation mit Wüstenrot verantwortlich ist.
Auch in diesem Jahr finden die PROHYP-IMPULSE statt: Wie es zu der Veranstaltungsreihe für Prohyp-Partner kam, wie sie weiterentwickelt wurde und welche Events 2020 für Prohyp-Partner aus welchem Grund geplant sind.
Hochwertige Veranstaltungen für Prohyp-Partner sind seit jeher fester Bestandteil des Angebots für Prohyp-Partner. Ob regionale Sommerfeste, Kochtreffs oder überregionale Events mit Fachteil und Rahmenprogramm – die Liste der Formate, die es bereits gab und zum Teil noch gibt, ist lang. Prohyp-Geschäftsführer Dirk Günther erklärt: „Es war uns von Beginn an ein wichtiges Anliegen, den Prohyp-Partnern Gelegenheiten zu bieten, sich jenseits des Alltagsgeschäfts mit ihren Prohyp-Ansprechpartnern und anderen Prohyp-Partnern persönlich rund um die Baufinanzierungsberatung intensiv auszutauschen. So unterstützen wir Partner wiederum darin, neue Perspektiven für ihren Geschäftserfolg zu entwickeln.“
Im Jahr 2018 fiel dann die Entscheidung, gleich mehrere größere Veranstaltungen für die Prohyp-Partner anzubieten: Im Zuge der neu ins Leben gerufenen PROHYP-IMPULSE 2018 lud Prohyp zu einer Roadshow von insgesamt sechs Events mit Fachteil und Abendteil in ausgesuchte Locations in den Prohyp-Städten oder in deren unmittelbarer Nähe ein. Prohyp-Geschäftsführer André Lichner sagt: „Wir wollten so den Prohyp-Partnern noch einmal mehr Raum bieten, zu anderen Prohyp-Partnern und zu uns in Kontakt zu treten und sich in dem Zuge in der Baufinanzierungsberatung fachlich auf den neuesten Stand zu bringen.“
Das Konzept kam so gut an, dass die PROHYP-IMPULSE 2019 deutlich ausgeweitet wurden. So fanden im vergangenen Jahr insgesamt knapp 30 Veranstaltungen über das Jahr verteilt statt – von regionalen Workshops für Partner aller Stufen über Tagesevents mit Abendprogramm für Partner einzelner Stufen bis hin zu einem zweitägigen Top-Event inklusive Rahmenprogramm. „Die PROHYP-IMPULSE 2019 haben unseren Ansatz widergespiegelt, dass wir jeden Prohyp-Partner gemäß seinen Voraussetzungen und Zielen darin unterstützen möchten, noch besser und erfolgreicher zu werden“, sagt André Lichner. „Gleichzeitig wollten wir unseren Partnern ein Stück berufliche Heimat bieten und Prohyp verstärkt ein Gesicht geben.“
Die PROHYP-IMPULSE 2020 knüpfen an diese Gedanken an. So wird es wieder über das Jahr verteilt mehrere Workshops zu verschiedenen Fachthemen, größere Tagesveranstaltungen mit Fachteil und Abendevent sowie ein zweitägiges Professional-Event geben (siehe dazu auch den ersten Beitrag dieser proview-kompakt-Ausgabe). Die Teilnehmerzahl ist jeweils begrenzt, um eine hohe Qualität der Veranstaltungen zu gewährleisten, wie André Lichner sagt. „Basis für die Einladungen ist die Zusammenarbeit im vergangenen Jahr“, erklärt der Prohyp-Geschäftsführer. „Wir bei Prohyp freuen uns, im Zuge der PROHYP-IMPULSE 2020 mit vielen Prohyp-Partnern in den Dialog zu treten und gemeinsam die Baufinanzierungsberatung auf ein neues Level zu heben.“
Bei der Immobilienfinanzierung ist die Einbindung von Fördermitteln häufig sinnvoll. Zum Jahresbeginn 2020 gibt es als Folge des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung zahlreiche Änderungen. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
Als positive Neuerungen sind zunächst die angehobenen Kredithöchstbeträge und die deutlich erhöhten Zuschüsse der KfW-Förderbank zu nennen. So liegt der Kredithöchstbetrag im Rahmen des Programms „Energieeffizient Bauen“ (KfW 153) ab dem 24. Januar 2020 bei 120.000 Euro statt 100.000 Euro. Außerdem können Bauherren ab diesem Zeitpunkt bis zu 30.000 Euro ihrer Kreditschuld erlassen bekommen (bisher 15.000 Euro), wenn die Immobilie den Energiestandard „KfW 40 Plus“ aufweist.
Auch im Programm „Energieeffizient Sanieren“ (KfW 151) hat sich der Kredithöchstbetrag auf 120.000 Euro erhöht. Wird die Bestandsimmobilie sogar zum KfW-Effizienzhaus saniert, winken – je nach Energiestandard – bis zu 48.000 Euro Tilgungs- oder (für die Variante 430) Investitionszuschuss. Besteht die Sanierung aus Einzelmaßnahmen (KfW 152), bleibt es beim bisherigen Förderhöchstbetrag von 50.000 Euro, der Höchstzuschuss beträgt in diesem Fall 10.000 Euro.
Unabhängig davon, ob Neu- oder Altbau: Der Energieträger Öl ist jetzt komplett aus der Förderung ausgeschlossen. Im KfW-Programm 167 „Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit“ werden jedoch weiterhin Solarthermie-Anlagen, Biomasse-Anlagen (Pellet und Holzvergaser), Wärmepumpen, Gas-Brennwertheizungen (in Kombination mit einer Anlage auf Basis erneuerbarer Energien) gefördert.
Einen Überblick über die Änderungen bei den KfW-Programmen finden Sie hier.
Weitere Informationen zur KfW-Neubauförderung sind hier hinterlegt.
Die KfW-Bestandsbauförderung ist hier zusammengefasst.
Einen Teil der Förderungen von energieeffizienten bzw. regenerativen Heizungen hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen des „Marktanreizprogrammes zur Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ von der KfW-Bank übernommen und leicht verändert. Neu ist zum Beispiel, dass die bisherigen Festbeträge auf eine anteilige Förderung umgestellt werden. Grundlage für die prozentuale Berechnung der Zuschüsse sind jetzt die förderfähigen Kosten. Für diese Kosten können Antragsteller bis zu 45 Prozent Zuschuss erhalten.
Weitere Eckpunkte zum BAFA-Förderprogramm stehen hier.
Für die Gebäudesanierung können Eigentümer als Alternative zur Förderung durch KfW und BAFA jetzt auch eine steuerliche Förderung in Anspruch nehmen. Wer seine Immobilie dämmt oder Fenster, Türen, Lüftung oder Heizung erneuert, kann – beginnend mit dem Steuerjahr 2020 – unter bestimmten Umständen die Kosten hierfür von seiner Steuerschuld für einen begrenzten Zeitraum anteilig abziehen. Die Immobilie muss in diesem Fall älter als zehn Jahre sein. Vorgesehen ist, dass 20 Prozent der Kosten und maximal insgesamt 40.000 Euro je Wohneinheit über drei Jahre verteilt geltend gemacht werden, sodass Sanierungskosten von maximal 200.000 Euro förderfähig sind. Ob KfW, BAFA oder steuerliche Abschreibungen im Falle einer Sanierung passen und welche Förderung die größte Ersparnis mit sich bringt, lässt sich im Zuge der Beratung gemeinsam mit Ihren Kunden herausfinden.
Weitere Kriterien der steuerlichen Förderung führt diese Website.
Viele Interessenten freuen sich, dass in der Bestandsimmobilie ein Ofen oder Kamin vorhanden ist. Doch ihnen ist häufig nicht bewusst, dass diese Feuerstätten nachträglich hohe Kosten verursachen können. Der Grund: Ältere Anlagen mit einer Typprüfung bis einschließlich 31. Dezember 1994 müssen bis Ende 2020 ausgetauscht, stillgelegt oder entsprechend den aktuell gültigen Grenzwerten nachgerüstet werden. Nur Öfen und Kamine, die die Grenzwerte der Stufe 2 der Ersten Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BimSchV) einhalten, dürfen dann weiterhin genutzt werden. Wenn Sie Ihre Kunden auf diese Neuregelungen hinweisen, vermeiden Sie, dass diese nachträglich von den Kosten überrascht werden und geben ihnen zugleich die Möglichkeit, die absehbaren Zusatzkosten bei den Kaufverhandlungen geltend zu machen.
Aktuelle Fristen zu Öfen und Kaminen lassen sich hier nachlesen:
https://www.bmu.de/heizen-mit-holz/uebergangsfrist/
Bis zur nächsten Ausgabe von proview kompakt wünscht Prohyp Ihnen erfolgreiche Baufinanzierungsgeschäfte und eine angenehme Zeit!