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Liebe Prohyp-Partner,

wir hoffen, dass Sie gut in das neue Jahr gestartet sind – trotz der anhaltenden Corona-Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen.

Es verwundert nicht, dass Kreditgeber die Finanzierung von Selbstständigen zum Teil anders bewerten als vor der Krise. Worauf Banken jetzt vermehrt achten und welche Dinge bei Anträgen von Selbstständigen im Allgemeinen zu berücksichtigen sind, zeigt der erste Beitrag auf.

Der zweite Text ist der Auftakt einer kleinen Reihe zur beruflichen Social-Media-Nutzung. Der Artikel erklärt, warum 2021 der ideale Zeitpunkt für den Start ist. In weiteren Texten werden wir unter anderem beleuchten, wie Sie sich auf XING und LinkedIn bestmöglich präsentieren können, um Kunden anzusprechen.

Auch der dritte Beitrag soll Ihnen bei der Baufinanzierungsberatung helfen. Er fasst vor Kurzem vollzogene sowie geplante Änderungen an KfW-Förderprogrammen zusammen. So haben Sie einen Überblick und können Fragen Ihrer Kunden schnell beantworten.

Viel Spaß beim Lesen wünschen Ihnen

Prohyp Dirk Günther
Geschäftsführer Prohyp GmbH

Prohyp André Lichner
Geschäftsführer Prohyp GmbH

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Bei der Finanzierung von Selbstständigen gelten zum Teil andere Anforderungen als bei Angestellten

Andere Unterlagen stehen im Fokus

Ist die Finanzierung von Selbstständigen ein herausforderndes Unterfangen oder ein „Beratungsjob“ wie jeder andere? Die Wahrheit liegt wohl dazwischen. „Generell kommt es bei Selbstständigen wie bei Angestellten darauf an, ob die Bonität gegeben ist und ob das Objekt zur Finanzierung passt“, erklärt Lisa Schmotz, Prohyp-Finanzierungsberaterin in der Prohyp-Region Süd-Ost. „Dabei schaut die Bank bei Selbstständigen aber auf andere Punkte.“

So seien für die Banken naturgemäß andere Unterlagen relevant. Dazu gehörten zwingend eine aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung und die letzten beiden Jahresabschlüsse, sagt Lisa Schmotz. „Es ist sinnvoll, diese Unterlagen bereits für eine Voranfrage vom Kunden anzufordern, um aussagekräftige Informationen über die aktuelle Bonität zu bekommen.“

Bei den Unterlagen ist zudem eine gewisse Aktualität vonnöten. „Ab Juli eines laufenden Jahres muss der Jahresabschluss des Vorjahres vorliegen“, sagt Thorsten Hömske, ebenfalls Prohyp-Finanzierungsberater in der Prohyp-Region Süd-Ost. Für nicht wenige Selbstständige stelle das ein Problem dar, weil sie diesen häufig erst zu einem späteren Zeitpunkt erstellen ließen. Läge eine GmbH oder eine Gbr vor, sollten ebenfalls die Teile des Gesellschaftervertrags und gegebenenfalls Lohnabrechnungen vorgelegt werden, aus denen hervorgeht, wie hoch die Anteile und das Einkommen des Antragstellers sind.

„Einmaleffekte“ mit begrenzter Aussagekraft

Generell gelte, genau hinzuschauen und sich nicht auf mündliche Auskünfte zu stützen. Thorsten Hömske verdeutlicht an einem Beispiel, wie wichtig der Faktencheck ist. „Sehr häufig geben Selbstständige zunächst spontan das Einkommen vor Steuern an. Das ist aber verständlicherweise nicht das Einkommen, mit dem die Banken dann kalkulieren.“

Ausschau halten sollten die Berater auch nach „Einmaleffekten“, wie Trainerin Christina Schütz sagt, die zur Thematik „Finanzierung von Selbstständigen“ ein Prohyp-Academy-Seminar abhält. „Einmaleffekte“ seien etwa Sonderabschreibungen und Sondereinkünfte. Beispielsweise könnten Sonderabschreibungen zu einem geringeren Gewinn als üblich führen, Sondereinkünfte hingegen zu einem höheren Gewinn. Sonderabschreibungen würden sich nicht zwangsläufig negativ auswirken und Sondereinkünfte nicht unbedingt zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens hinzugezogen. Gerade dann nicht, „wenn sie aus einer Tätigkeit resultieren, die mit dem eigentlichen Geschäftsmodell wenig zu tun hat.“

Corona-Krise führt zu Veränderungen

Auf Selbstständige treffen darüber hinaus weitere Besonderheiten zu. Sie müssten bei so gut wie allen Kreditgebern mindestens die Kaufnebenkosten aus Eigenmitteln abdecken. Von Angestellten verlangten das deutlich weniger Institute. Diese haben in dem Zuge viel häufiger die Möglichkeit, Kaufnebenkosten durch ein Nachrangdarlehen mitzufinanzieren. „Auch ein niedriger Beleihungsauslauf hilft Selbstständigen“, weiß Lisa Schmotz. Viele Selbstständige hätten zudem mitunter Schwierigkeiten, wenn der Kredit lange in den voraussichtlichen Ruhestand laufen würde und die Altersvorsorge eher niedrig bemessen sei. „Banken prüfen seit WIKR noch mal umfänglicher, ob die Raten auch nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben bedient werden können“, erklärt Thorsten Hömske. Habe der jeweilige Selbstständige aber entsprechend vorgesorgt, dann sei in Sachen Baufinanzierung grundsätzlich vieles möglich.

Produktmanager Tobias Fuchs, der mit Banken in engem Austausch steht, beobachtet allerdings, dass im zweiten Lockdown der Corona-Krise einige Institute überlegen, ihre Kriterien anzupassen und die Gesamtkonstellation strenger zu prüfen. „Dabei geht es zum Beispiel um die Rahmenkriterien hinsichtlich Nachhaltigkeit der Haushaltsrechnung. Wir im Produktmanagement erwarten deshalb mitunter Einschränkungen.“ Seit kurzer Zeit hätten bereits einige wenige Kreditgeber entweder die Finanzierung von Selbstständigen komplett oder einzelne Branchen oder aber den Ansatz der monatlichen Einnahmen ausgeschlossen. Das sei zum einen einer größeren Risikovorsorge geschuldet sowie zum anderen dem Bemühen, den Prüfaufwand bei Baufinanzierungen überschaubar zu halten. Prinzipiell gute Chancen sieht Tobias Fuchs nach wie vor für Selbstständige aus der IT, aus dem Bereich Pharmazie und Gesundheit sowie aus vielen Handwerkerbranchen. Schwierig sei es momentan hingegen für viele Gastronomen, Betreiber von Fitnessstudios, Taxiunternehmer und Selbstständige im Bereich Touristik. Tobias Fuchs fasst die Situation so zusammen: „Seit der Corona-Pandemie ist bei Selbstständigen der Anteil an den Gesamteinreichungen leicht gesunken. Die Ablehnungsquote von Finanzierungsanträgen ist hingegen leicht gestiegen.“

Auf den Einzelfall kommt es an

Dennoch lohnt auch hier, sich den Einzelfall genau anzuschauen. Lisa Schmotz nennt das positive Beispiel einer Kundin, die im Franchise-Modell mehrere Bäckereien betreibt und keine finanziellen Einbußen zu verzeichnen habe. „Die Corona-Krise hat also hier keine negativen Auswirkungen auf die Geschäfte. Da das auch nicht zu erwarten ist, war eine Baufinanzierung möglich.“

Neue Wege aufgrund von Corona

Seit fast einem Jahr bestimmt die Corona-Pandemie auch in Deutschland größtenteils das Leben. Nach wie vor suchen Menschen nach Lösungen, wie sie mit den Folgen privat und beruflich umgehen können und testen neue Möglichkeiten aus.

Eine davon möchten wir in den nächsten Monaten genauer betrachten und in dem Zuge für Sie als Prohyp-Partner Tipps und Tricks anbieten, die Ihnen bei Ihrer Tätigkeit weiterhelfen könnten: Wir sprechen vom gezielten Einsatz von Social Media für den Vertrieb.

Grundsätzlich gilt: 2021 ist der ideale Zeitpunkt, um mit Social Media zu starten oder die Aktivität zu erhöhen. Seit Deutschland im März letzten Jahres – in den Bereichen, in denen es möglich war – erstmals geschlossen „nach Hause ging“, hat die Social-Media-Nutzung immer wieder neue Höchstwerte erreicht. Die Menschen sind so oft und so lange online wie nie zuvor, wie etwa die ARD/ZDF-Onlinestudie im Sommer 2020 festhielt.

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Die Nutzung von Social-Media-Plattformen hat deutlich zugenommen

Social-Media-Nutzung boomt

Je nach Altersklasse stiegen die Zahlen in beachtliche Dimensionen. Die 14- bis 29-Jährigen kommen demnach auf satte 257 Minuten pro Tag, die sie online sind. Die Nutzer im Alter von 30 bis 49 Jahre sind täglich 138 Minuten im Netz unterwegs. Heißt im Umkehrschluss: Sie können viele Baufinanzierungskunden gut im Digitalen erreichen – etwa auf den Plattformen LinkedIn und XING, denen wir uns in den nächsten Monaten ausgiebiger widmen möchten.

So gewann LinkedIn im Zeitraum vom 1. Quartal 2020 bis zum 3. Quartal 2020 weltweit 32 Millionen neue Nutzerinnen und Nutzer und verzeichnet nun 722 Millionen User, die zudem beim Inhalt für ein Plus von 50 Prozent im Year-over-Year-Vergleich sorgten. Allein im DACH-Raum – sprich in den Ländern Deutschland, Österreich und der Schweiz – sind monatlich rund 15 Millionen Nutzerinnen und Nutzer aktiv.

Und auch XING, welches hauptsächlich den DACH-Raum bedient, konnte im Corona-Jahr zulegen. Die Anzahl der Mitglieder stieg in 2020 auf 18,5 Millionen. Das ist ein Plus von 1,7 Millionen Nutzerinnen und Nutzern im Vergleich zum Vorjahr. Die Tendenz für beide Plattformen: steigend.

Doch wie im Gespräch „von Angesicht zu Angesicht“ gilt im Kontext eines Business-Networks: Nicht nur Ansprache und Auftreten müssen stimmen, auch was inhaltlich serviert wird, sollte überzeugen. Das sogenannte Social Selling funktioniert nach Aussage von Expertinnen und Experten nämlich vor allem dann, wenn der Köder – also die Art und Weise, wie Content über das eigene Profil publiziert wird, – nicht nur dem Fisch, sondern auch dem Angler schmeckt.

Mehrere Beiträge zu XING und LinkedIn als Vertriebskanal

In einer neuen kleinen Reihe werden wir deshalb aufeinander aufbauend einige Aspekte herausgreifen, die Ihnen als Prohyp-Partner helfen sollen, Ihren Auftritt im Social Web zu optimieren, eine eigene Stimme zu finden und diejenigen Inhalte zu besetzen, mit denen Sie bei Kundinnen und Kunden punkten können. Das sind die geplanten Themen:

  • Social Selling, aber richtig – Basics und erste Tricks
  • XING als Vertriebskanal – Welche Punkte bei der Eigenpräsentation und der Kundenansprache wichtig sind
  • LinkedIn als Werkzeug verstehen – Tipps für ein gepflegtes Profil und eine passende Rolle bei Social Media
  • Positionierung im Detail – Wie man im Netz seine eigene „Identität“ entwickelt und worauf dabei zu achten ist

Wir freuen uns auf die gemeinsame Reise und hoffen, dass Sie an der Reihe viel Spaß haben und einiges Wissenswertes entdecken werden!

Energetische Sanierung: Verlagerung des Zuschussprogramms zum BAFA

Wer sein Eigenheim energetisch sanieren wollte, konnte bei der KfW-Förderung im Rahmen des Programms „Energieeffizient Sanieren“ bislang zwischen zwei Varianten wählen: dem Förderkredit mit teilweisem Tilgungserlass und dem direkten Zuschuss.

Ein Teil des KfW-Zuschussprogramms ist nun seit Jahresbeginn zum Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgezogen. Das bedeutet: Wer für Einzelmaßnahmen einen Zuschuss erhalten möchte, muss den Antrag nun beim BAFA stellen. Die Förderkonditionen bleiben auch nach dem Umzug attraktiv. Wenn die Maßnahmen die geforderten Kriterien erfüllen, beträgt der Fördersatz 20 Prozent der Kosten von maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit. Ist die Sanierungsmaßnahme Teil eines förderfähigen „individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)“, gibt es einen zusätzlichen Bonus von 5 Prozent.

Weiterhin über die KfW erhältlich sind die Investitionszuschüsse für Maßnahmenpakete, die den Altbau auf das Energiesparniveau eines KfW-Effizienzhauses bringen. In diesem Programm können Bauherren für ihre großen Sanierungsprojekte je nach erreichtem Energieverbrauch bis zu 48.000 Euro Zuschuss einstreichen. Auch die Kreditfinanzierungen mit Tilgungszuschuss sind wie der Kredit für Einzelmaßnahmen weiterhin bei der KfW angesiedelt.

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KfW-Fördermittel-Programme werden zum Teil umstrukturiert

KfW-Zuschüsse für Barrierereduzierung stehen wieder zur Verfügung

Nachdem der Bundestag im Dezember neue Finanzmittel für die Förderung von barrierereduzierten Umbauten freigegeben hat, können Haus- und Wohnungseigentümer nun wieder auf das KfW-Förderprogramm 455-B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ zugreifen. Für förderfähige Investitionen erhalten Eigentümer einen Zuschuss von 10 Prozent, die Obergrenze beträgt 5.000 Euro. Beim Erreichen des KfW-Standards „Altersgerechtes Haus“ erhöht sich der Fördersatz auf 12,5 Prozent und die Obergrenze auf 6.250 Euro.

Immerhin bleibt zu hoffen, dass die Fördermittel in diesem Jahr länger reichen als im vergangenen Jahr. Denn: Der Bund hat die Fördergelder für 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 30 Prozent auf insgesamt 130 Millionen Euro aufgestockt.

Fördermittel-Neustrukturierung: Welche Maßnahmen sind umgesetzt, was ist noch geplant?

Mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ will die Bundesregierung die Förderprogramme des Bundes für Neubau und energetische Sanierung neu ordnen. Basis hierfür sind die Beschlüsse, die im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 gefasst worden sind. Ziel ist es, die Förderprogramme übersichtlicher zu gestalten, die Auswahl zwischen Kredit- und direkter Zuschussförderung zu erleichtern und stärkere Investitionsanreize als bisher zu setzen.

Bereits umgesetzt wurde aus dem Gesamtpaket neben der Verlagerung der Zuschüsse für Energiespar-Einzelmaßnahmen zum BAFA insbesondere die Förderung der Heizungsumstellung auf regenerative Energieträger. Hier können seit letztem Jahr Immobilieneigentümer bis zu 45 Prozent der Investitionskosten als Zuschuss erhalten, wenn sie ihre Heizungsanlage umstellen. Auch die Erhöhung der KfW-Fördersätze für die energetische Sanierung zum Jahresbeginn 2020 ist Teil der Neuordnung.

Im nächsten Schritt sollen nun zum 1. Juli 2021 die KfW-Förderprogramme für Energieeffizientes Bauen und Sanieren in einem Förderprogramm für Wohngebäude zusammengefasst werden. Die bisherigen „KfW-Häuser“ sollen dann durch technisch vergleichbare Effizienzhausstufen ersetzt und mit den Klassen „Erneuerbare Energien (EE-Klasse)“ und „Nachhaltigkeit (NH-Klasse)“ ergänzt werden.

Darüber hinaus verspricht die KfW, dass es in naher Zukunft nur noch einen einzigen Antrag geben soll, der bei allen BEG-Programmen für Neu- und Altbauten zum Einsatz kommt – das dürfte den Papierkrieg für Bauherren deutlich reduzieren.

Wichtig für Berater: Behalten Sie die Entwicklung der Förderprogramme im Blick

Gerade in der aktuellen Umstellungsphase ist es für Sie als Berater besonders wichtig, die Änderungen bei Förderprogrammen laufend zu beobachten. Damit können Sie Ihren Kunden in der Beratung verlässliche und aktuelle Informationen zu den Anlaufstellen für die Förderung liefern und ihnen aufzeigen, wie sie für ihre Investitionen in Energieeffizienz die maximalen Fördersätze erhalten können.