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Liebe Prohyp-Partner,

im Klimaschutzprogramm 2030 hat sich die Bundesregierung auf einen klimaneutralen Gebäudebestand geeinigt. Im Zuge dessen kommt es zu zahlreichen Änderungen bei den KfW-Förderprogrammen, die derzeit nicht nur unsere Bankpartner, sondern auch uns umfassend beschäftigen. In unserem ersten Artikel der aktuellen proview kompakt geben wir Ihnen einen Überblick, worauf Sie als Vermittler in den kommenden Wochen und Monaten achten sollten.

Wie können Sie Social-Media-Plattformen als Vertriebskanal für sich nutzen? Unter diesem Aspekt gehen wir in unserer kleinen Serie diesmal auf die beiden Klassiker Facebook und Instagram, aber auch den recht elitären Newcomer Clubhouse sowie den Unterhaltungskanal Tiktok etwas näher ein.

Schlussendlich haben wir uns gefragt, wie sich die Parteien vor der Bundestagswahl zum Thema Wohnbauförderung positionieren. Einzig CDU/CSU plädieren für eine Verlängerung des Baukindergelds, die SPD konzentriert sich auf die Eindämmung der Bodenspekulation und die Grünen haben erstaunlich wenig Konkretes. Einfamilienhäuser verbieten, werden sie aber bestimmt nicht, versichert Parteichef Habeck.

Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen

Prohyp André Lichner
Geschäftsführer Prohyp GmbH

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Die Änderungen der KfW-Förderprogramm treten am 1. Juli in Kraft, es wird keine Übergangsfrist geben.

Hintergrund: Klimaschutzprogramm 2030 wird mit neuer Förderstrategie umgesetzt

Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, langfristig einen klimaneutralen Gebäudebestand zu realisieren.

Kernelement ist dabei die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“. In diesem Förderkonzept werden die Subventionen für energieeffiziente Neubauten und Sanierungen neu strukturiert.

Ein erster Schritt der Umsetzung war im Januar der Umzug der Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen von der KfW zum Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Im zweiten Schritt werden nun ab dem 1. Juli die KfW-Förderprogramme für energieeffiziente Neubauten und energetische Sanierungsmaßnahmen umgestellt.

Welche KfW-Programme sind betroffen?

Die Umstellung betrifft die folgenden KfW-Förderprogramme:

  • 151 und 152 – Energieeffizient Sanieren / Kredit
  • 153 – Energieeffizient Bauen
  • 167 – Energieeffizient Sanieren / Ergänzungskredit
  • 430 – Energieeffizient Sanieren / Investitionszuschuss
  • 431 – Energieeffizient Bauen und Sanieren / Zuschuss Baubegleitung

Die künftige BEG-Förderung entspricht in weiten Teilen den bisherigen Modellen. Neu ist die Einführung von erhöhten Fördersätzen für den Einsatz erneuerbarer Energien und besonders nachhaltige Bauweisen. Bei Sanierungen entfällt das Effizienzhaus 115, neu eingeführt wird der Standard Effizienzhaus 40.

Wie läuft die Umstellung ab?

Die KfW wird zum 1. Juli 2021 einen harten Schnitt machen. Das bedeutet: Bis zum 30. Juni werden Anträge nur nach den alten Förderbedingungen bearbeitet, ab dem 1. Juli gelten ausschließlich die neuen Bedingungen. Die KfW gewährt somit keine Übergangsfrist. Maßgebend ist der Tag, an dem die Hausbank des Finanzierungsnehmers den Antrag an die KfW durchgeleitet hat.

Was bedeutet das für die Banken?

Aufgrund des recht kurzen zeitlichen Vorlaufs ist es für Banken eine Herausforderung, die neuen Merkmale der Förderprogramme in ihre Kreditprozesse zu integrieren. Dazu zählt neben den neuen Effizienzklassen und Bonus-Kombinationen auch der negative Bankeneinstand. Das kann sich wie folgt auf die Bearbeitung von Förderanträgen auswirken:

Wer seine Förderung zu den alten Bedingungen beantragen will, muss damit rechnen, dass dies aufgrund des Durchleitungsdatums als Stichtag schon im Lauf des Juni nicht mehr möglich ist. Kreditgeber überlegen derzeit, das KfW-Geschäft zu den alten Förderbedingungen schon vor dem 1. Juli einzustellen. Damit soll die fristgerechte Durchleitung im Anschluss an die abschließende Kreditprüfung gewährleistet werden. Wir als Interhyp Gruppe stehen im engen Austausch mit den Kreditgebern und werden Sie zeitnah auf dem Laufenden halten. Die Kreditgeber arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung der neuen Förderkriterien, allerdings kann es bei einigen Banken zu Verzögerungen kommen. Somit ist damit zu rechnen, dass nicht alle Banken die neue Förderwelt wie geplant zum 1. Juli 2021 umsetzen können.

Was Sie als Berater im Blick behalten sollten

In aller Regel ist es für Finanzierungskunden lukrativer, bis zum 1. Juli zu warten und dann die Förderung nach den neuen BEG-Kriterien in Anspruch zu nehmen. Das gilt vor allem für diejenigen, die dann von den neuen Bonusregelungen profitieren können. In diesem Fall sollte bei der Erstellung des Finanzierungskonzeptes darauf geachtet werden, dass bei Projektplan und Zahlungsfristen genügend Reserve bleibt, um eventuelle Verzögerungen in der Bearbeitung abzufedern. Darüber hinaus sollten die Bauherren beachten, dass bei den geplanten Maßnahmen die Voraussetzungen für die Förderfähigkeit des Vorhabens eingehalten werden.

Aufmerksame Leserinnen und Leser werden sich jetzt fragen: Sollten in dieser Ausgabe nicht Best Practices von Kolleginnen und Kollegen folgen? Stimmt. Aber nachdem uns dann doch einiges Feedback erreicht hat, ob wir auch andere Plattformen außer XING und LinkedIn beleuchten können, ziehen wir das vor.

Grundsätzlich gilt: Die Tipps, die wir zu XING und LinkedIn gegeben haben, lassen sich im Großen und Ganzen auch auf die anderen Kanäle übertragen. Basics wie die Pflege des Profils, das Definieren der eigenen Rolle auf der Plattform und eine grundlegende Überlegung, was man überhaupt an Inhalten spielen möchte, sind immer ein guter Anfang. Sind diese Punkte geklärt, kann man sich auch auf Facebook und Co. bewegen, sofern man dort auch tatsächlich seine gewünschte Zielgruppe und Kundschaft antrifft.

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Facebook ist immer noch der Platzhirsch bei den deutschen Usern, aber auch Instagram und Twitter haben sich zu bedeutenden Playern auf dem Social Media Markt entwickelt.

Facebook

Facebook war lange Zeit das Synonym für Social Media. Das 2005 gegründete US-Netzwerk hatte im März 32 Millionen monatlich aktive Nutzerinnen und Nutzern und ist damit weiterhin der Platzhirsch in Deutschland.

Die Besonderheit: Die Plattform ist mittlerweile so weit in der Mitte der Gesellschaft angekommen, dass sie für Zielgruppen über 40 Jahren kaum noch aus der täglichen Kommunikation wegzudenken ist. Nachsehen, was Freunde und Familie machen? Nachrichten beziehen? Sich in Gruppen über gemeinsame Hobbys austauschen? – All das läuft über Facebook.

Ebenso verschwimmt die einst so hart gezogene Trennlinie zwischen Privatem und Beruflichem immer mehr. Wer es auf angenehme, nicht aufdringliche Weise schafft, seine Business-Themen in Form von Bildern / Grafiken, weiterführenden Links und Co. interessant und relevant zu verpacken, kann auch hier Kontakte knüpfen und Geschäftsbeziehungen anbahnen.

Instagram

Einst als reiner Foto-Service gestartet, hat sich Instagram zu einem Multimedia-Powerhouse entwickelt. Neben dem bekannten Feed für Fotos kamen in den letzten Jahren noch Videos, Stories als nur 24 Stunden haltbare „Einweg-Medien“, Live-Video-Streams sowie etliche Zusatzfunktionen hinzu.

Mit dem Zuwachs an Optionen hat sich auch die Nutzung verändert. Aus Schnappschüssen und geteilten Momentaufnahmen wurde eine mehr und mehr auf Professionalität getrimmte visuelle Umgebung. Zwischen Hochglanzauftritten von Marken, Influencern und „Otto Normalos“ hat sich eine große Bandbreite an Zielgruppen aufgetan. Für Deutschland sprechen wir hier von etwa 21 Millionen aktiven Nutzerinnen und Nutzern monatlich.

Besonderheit wie auch Herausforderung bei Instagram: Es geht in erster Linie um den visuellen Inhalt des Beitrags. Wenn dieser nicht überzeugt und die Aufmerksamkeit des Publikums anzieht, hat man es schwer im direkten Wettbewerb wahr- und ernstgenommen zu werden. Wer sich auf Instagram versucht, muss daher vor allem die Bildebene gut durchdacht haben, damit man gesehen wird und überhaupt in Interaktion kommt.

Twitter

Mit „nur“ zwölf Millionen monatlich aktiven Nutzerinnen und Nutzern ist Twitter zwar nicht so groß wie Facebook oder Instagram, allerdings ein mediales Schwergewicht. Keine andere Plattform taucht so regelmäßig als Quelle in Nachrichtenmeldungen und Co. auf wie das 2006 gegründete Network.

Die Besonderheit: Mit dem auf 280 Zeichen limitierten Maximum einer Nachricht – inkl. Bild- / Videoanhang oder Verlinkung – ist die Zuspitzung so wichtig wie nirgends sonst. Mit seiner Geschwindigkeit als Echtzeitmedium eignet sich der Service zudem bestens, um innerhalb von Minuten Teil von aufkommenden und laufenden Diskussionen zu werden.

Die Herausforderung: Twitter ist schnell. Verflixt schnell. Wer Teil der Diskussionen sein möchte, muss auf Zack sein und in der Lage, die eigenen Themen auf den Punkt zu servieren. Ebenso ist der Aufbau eines eigenen Netzwerks eine schwierigere Angelegenheit. Die Plattform spricht nur lose Empfehlungen aus, wem man folgen sollte, um den eigenen Input des Newsfeeds zu optimieren. Die Netzwerkpflege ist Handarbeit und eine nie endende Prozedur.

Clubhouse

Der neueste Player auf dem Spielfeld. Bereits im Frühling 2020 gegründet, hat es Clubhouse erst im Januar 2021 zu ganz großer Bekanntheit im deutschsprachigen Raum gebracht und kommt daher auch erst auf etwa 550.000 aktive Nutzerinnen und Nutzer in der DACH-Region.

Die Besonderheit der Plattform: Clubhouse hat eine komplett neue Mediengattung geschaffen – „Social Audio“. Vereinfacht gesagt, können innerhalb der App im Wortsinn Gesprächsräume eröffnet und betreten werden, um Live-Talks zu jedwedem möglichen Thema zu starten bzw. daran teilzuhaben. Der Reiz liegt darin, dass jeder Talk in Echtzeit stattfindet, es aber keine Aufzeichnung gibt. Was gesagt ist, ist gesagt und versendet sich wieder, sofern niemand im Publikum sitzt und mitschreibt bzw. die Aussage auf Twitter o.ä. wiedergibt.

Das Potential für die Plattform im Vertrieb ist allerdings überschaubar, da Clubhouse nach wie vor einen ziemlich exotischen Status innehat, sodass unsere Zielgruppen dort nur bedingt zu finden sind, falls überhaupt. Zudem ist die Social-Audio-App Clubhouse bislang nur für iOS-User verfügbar.

TikTok

Schauen wir uns zum Abschluss der Betrachtung noch den großen Entertainer unter den Plattformen an, der auch für die größte Verwirrung sorgt: TikTok.

Das vom chinesischen Konzern ByteDance geführte Netzwerk ist in erster Linie ein Perpetuum Mobile der Unterhaltung. Die in Deutschland knapp elf Millionen vor allem jungen Nutzerinnen und Nutzer – im Kern Teenager bis Mittdreißiger – können in der App eigene Kurzvideos von bis zu 60 Sekunden hochladen und dabei ihrer Kreativität freien Lauf lassen. Egal ob lippensynchron zu Liedern gesungen, eigene Comedy-Sketche eingespielt, gesellschaftliche Themen diskutiert oder einfach nur ganz klassische Videos der eigenen Haustiere gepostet werden – es ist erlaubt, was unterhält.

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Am 26. September wird ein neuer Bundestag gewählt. Wie die Parteien es mit der Eigenheimförderung halten, haben wir für Sie recherchiert.

Regierungsparteien: Baukindergeld verlängern und Kommunen bei der Erschließung von Bauland stärken

Mit dem Baukindergeld haben Union und SPD ein Förderinstrument für Familien beim Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum geschaffen. Diese Maßnahme läuft allerdings aus und wird nur noch gewährt, wenn die Erteilung der Baugenehmigung oder der Abschluss des Kaufvertrags bis zum 31. März 2021 erfolgt ist.

CDU und CSU plädieren dafür, die Frist für das Recht auf Baukindergeld bis Ende 2021 zu verlängern. Darüber hinaus sollen im Rahmen des Baulandmobilisierungsgesetzes die Bauvorschriften flexibler gestaltet werden, um etwa die Dachaufstockung, die Kombination von Wohnen und Gewerbe oder die Bebauung am Ortsrand besser zu ermöglichen.

Bei der SPD liegt der Schwerpunkt auf der Eindämmung der Bodenspekulation. So plädieren die Sozialdemokraten für kommunale Vorkaufsrechte mit Preislimitierung bei Grundstücken und fordern eine Stärkung des Erbbaurechtes. Darüber hinaus sollen die Rechte der Kommunen bei Enteignung und Entschädigung insbesondere bei verwahrlosten und ungenutzten Grundstücken gestärkt werden.

Opposition: FDP stellt klare Forderung, die anderen Parteien bleiben wenig konkret

Im Kreis der Oppositionsparteien haben die Grünen zuletzt mit ihrer Kritik am Neubau von Einfamilienhäusern in Ballungsgebieten für eine kontroverse Diskussion gesorgt. Wenig Substanzielles ist hingegen im aktuellen Parteiprogramm zur Förderung des Wohneigentums zu finden. Immerhin befürwortete Grünen-Chef Robert Habeck vor Kurzem in einem Interview eine Senkung der Grunderwerbsteuer für private Immobilienkäufer und eine Deckelung der Maklergebühr. Und er stellte klar, dass seine Partei keine Einfamilienhäuser verbieten wolle.

Die Linke sieht sich traditionell als Fürsprecherin von Mietern und hat folgerichtig keine Anreize für den Erwerb eines Eigenheims im Programm. Stattdessen fordert die Partei den Bau von zusätzlichen 250.000 Sozialwohnungen pro Jahr, will Mieterhöhungen stoppen und fordert eine allgemeine Obergrenze für Mietpreise.

Eine klare Forderung stellt hingegen die FDP auf: Die Liberalen wollen einen Grunderwerbsteuer-Freibetrag für private Immobilienkäufer in Höhe von 500.000 Euro einführen, um beim Erwerb von Wohneigentum die Nebenkosten zu senken. Darüber hinaus macht sich die Partei für eine Anpassung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie stark, um auch Käufern im Rentenalter die Finanzierung zu erleichtern. Statt des Einkommens soll nach dem Willen der FDP künftig das Verhältnis der Darlehenssumme zum Immobilienwert das entscheidende Kriterium bei der Vergabe von Baudarlehen sein.