Liebe Prohyp-Partner,

ab dem 25. Mai 2018 regelt die DSGVO europaweit einheitlich den transparenten Umgang mit personenbezogenen Daten. Im ersten Artikel dieser proview-kompakt-Ausgabe erfahren Sie, wie wir Ihnen mit unserer Beratung und den Anpassungen in eHyp die Umsetzung der Verordnung erleichtern.

Unsere Baufinanzierungsplattform wird laufend weiterentwickelt. So ist eHyp zu einem echten Alleskönner geworden, der Ihnen die Begleitung Ihrer Kunden auf dem Weg ins eigene Zuhause optimal ermöglicht. Im zweiten Artikel stellen wir Ihnen einige neue Video-Tutorials vor, die Ihnen die Nutzung des Systems noch leichter machen sollen.

Regionalität ist für Prohyp wichtig, da wir Sie vor Ort besser unterstützen und lokale Besonderheiten dabei im Blick haben können. Im dritten Beitrag möchten wir Ihnen deshalb einen unserer Regionalleiter vorstellen.

Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihr

Dirk Günther
Geschäftsführer Prohyp GmbH

FAQs zur DSGVO – von Prohyp-Experten für Sie auf den Punkt gebracht

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht mit allgemeinen Informationen zur DSGVO, zu Informationspflichten, zum Thema Datenportabilität, -löschung, und -speicherung sowie in Bezug auf Änderungen bei Schufa-Unterlagen und welche Auswirkungen diese Veränderungen unter Umständen auf Sie als Prohyp-Partner haben. Erfahren Sie außerdem, wie Sie die neuen Informationspflichten ab dem 25. Mai 2018 unkompliziert in eHyp abrufen und Ihren Kunden zur Verfügung stellen können.

Allgemeine Informationen zur DSGVO

Was ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung und für wen gilt sie?
Die DSGVO soll den Datenschutz europaweit vereinheitlichen und die Datenschutzrechte der Bürger stärken. Sie gilt für alle europäischen Unternehmen und juristische Personen, die personenbezogene Daten verarbeiten sowie auch für außereuropäische Unternehmen, die die Daten von EU-Bürgern verarbeiten. Zentrale Elemente der DSGVO sind der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie der Schutz deren Grundrechte und Grundfreiheiten.

Wann tritt sie in Kraft und was bedeutet sie?
Die DSGVO wird am 25. Mai 2018 wirksam. In Deutschland tritt dann zeitgleich das Bundesdatenschutzgesetz BDSG (neu) in Kraft und verankert die europäische Verordnung im deutschen Recht. Dies bedeutet auch, dass Unternehmen die Anforderungen der DSGVO beziehungsweise des BDSG (neu) von hier an umsetzen müssen. Vom Gesetzgeber gefordert sind dabei unter anderem mehr Transparenz gegenüber den Betroffenen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie Dokumentationsnachweise über die Einhaltung der Anforderungen.

Welche Daten gelten als personenbezogene Daten?
Alle Daten, anhand derer eine Person unmittelbar identifiziert werden kann (zum Beispiel Name, Telefonnummer, Anschrift), gelten als personenbezogene Daten. Darüber hinaus gelten auch solche Daten als personenbezogen, die eine Person mittelbar identifizierbar machen (zum Beispiel IP-Adresse).

Was ist neu durch die DSGVO?
Die wichtigsten Neuerungen der DSGVO sind die Informationspflichten sowie die sogenannte Datenportabilität, also die Übertragung von Daten.

Die DSGVO ist ab dem 25. Mai 2018 in Deutschland gültig

Was hat es mit den Informationspflichten auf sich?

Was sind Informationspflichten nach DSGVO genau?
Die Informationspflichten sind eine Neuerung der DSGVO (Art. 13/14) und bilden die Basis für die Ausübung der Betroffenenrechte. Die Informationspflichten klären den Betroffenen darüber auf, welche Daten von ihm zu welchem Zweck verarbeitet werden, welche Rechte er bezüglich seiner Daten ausüben kann und an wen er sich wenden kann.

Wem gegenüber haben Unternehmen Informationspflichten?
Informationspflichten müssen in der Regel immer dann erbracht werden, wenn Unternehmen personenbezogene Daten von natürlichen Personen erhalten und verarbeiten. Dies bedeutet, dass Sie als Vermittler, wenn Sie personenbezogene Daten erhalten, dem Kunden gegenüber eine Informationspflicht haben. Genauso hat Prohyp eine Informationspflicht gegenüber dem Kunden, wenn Daten in eHyp von Ihnen gespeichert werden.

Wann müssen diese Informationspflichten erbracht werden?
Grundsätzlich sollten die Informationspflichten bereits zum Zeitpunkt der Erhebung offengelegt werden. Ist zum Beispiel ein Kunde bei Ihnen zum ersten Beratungsgespräch, sollten Sie ihm die Informationen vor Aufnahme seiner Daten aushändigen. Die Informationspflicht von Prohyp entsteht in der Regel sofort bei Eingabe der Daten in eHyp, nicht erst beim Absenden an Prohyp. Deshalb müssen Sie als Prohyp-Partner die Informationspflichten gegenüber den Kunden erbringen, sobald Sie einen Antrag mit personenbezogenen Daten in eHyp anlegen.

Wie können Sie als Prohyp-Partner die Informationspflichten erfüllen?
Ab dem 25. Mai 2018 können Sie mit einem Klick Ihre eigenen sowie die Informationspflichten von Prohyp erbringen und an Ihren Kunden per E-Mail verschicken. Dazu finden Sie in eHyp neue Einstellungsmöglichkeiten. Wir haben für Sie ein Muster hinterlegt, dass Sie verwenden können. Dazu benötigen wir einige wenige Angaben von Ihnen, mit denen dann Ihr Dokument erstellt werden kann. Wir bitten Sie zu prüfen, ob diese Vorlage für Sie und Ihren Geschäftszweck und die Datenverwendung durch Sie ausreichend ist, da wir hierfür keine Haftung übernehmen können. Natürlich können Sie auch Ihr eigenes Dokument hochladen und verwenden. Haben Sie einen Prozess außerhalb von eHyp zur Erbringung Ihrer Informationspflichten, können Sie dies ebenfalls einstellen. Dann wird in der E-Mail an den Kunden nur die Informationspflicht von Prohyp versendet. Genauere Informationen zum Prozess finden Sie im hier hinterlegten Dokument.

Haben Vermittler-Organisationen bei Prohyp die Möglichkeit, ihre Informationspflichten über eHyp zu erbringen?
Jede verantwortliche Stelle muss grundsätzlich ihre eigenen Informationspflichten erbringen. Dies bedeutet, dass bei Untervermittlern, die zum Beispiel als Selbständige für eine Vermittler-Organisation arbeiten, sowohl der Vermittler als auch die Vermittler-Organisation eigene Informationspflichten erbringen müssen. Vermittler-Organisationen haben die Möglichkeit, über entsprechende Profileinstellungen zu konfigurieren, dass der Untervermittler die Informationspflichten selbständig hinterlegen kann. Dadurch hat der Untervermittler die Möglichkeit, seine eigenen Informationspflichten plus die der Organisation als ein Dokument zu hinterlegen. Zudem können die Prohyp-Informationspflichten erbracht werden.

Was gilt hinsichtlich der Datenportabilität?

Was genau bedeutet Datenportabilität?
Datenportabilität bezeichnet das Recht, dass Betroffene ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen sowie maschinenlesbaren Format (zum Beispiel als csv-Datei) übermittelt bekommen. Dies soll ihnen die Möglichkeit bieten, ihre Daten einfach an einen anderen Verantwortlichen zu übertragen.

Wer hat Recht auf eine Übertragung der Daten?
Jeder Betroffene, der Ihnen die Daten direkt zur Verfügung gestellt hat, hat Anspruch auf die Übermittlung seiner personenbezogenen Daten. Dies umfasst zum Beispiel Ihre Kunden in der Baufinanzierung.

Welche Daten müssen weitergegeben werden?
Es müssen nur diejenigen Daten zur Verfügung gestellt werden, die der Kunde Ihnen gegeben hat (zum Beispiel in einem persönlichen Beratungsgespräch). Die Daten umfassen dabei sowohl Personendaten als auch Objektdaten, Daten zur Finanzierung und zum Finanzstatus der Person. Ausgenommen sind von Ihnen erstellte Angebote und Finanzierungsstrukturen.

Was mache ich, wenn bei mir jemand eine Anfrage auf Datenportabilität stellt?
Für Ihre Kunden sind Sie die verantwortliche Stelle. Sie als Prohyp-Partner haben jedoch die Möglichkeit, über Ihren Prohyp-Key-Account-Manager / Prohyp-Finanzierungsberater eine entsprechende Datei anzufordern, welche Ihnen dann in eHyp zur Verfügung gestellt werden kann. Damit können Sie dem Wunsch Ihres Kunden einfach nachkommen. Bitte beachten Sie, dass bei Weitergabe der Daten an den Kunden ein sicherer Übertragungsweg, zum Beispiel die Übergabe der Datei auf einem verschlüsselten USB-Stick, gewählt werden sollte. Zudem sollten Sie den Kunden entsprechend legitimieren, um sicherzugehen, dass die Daten an die richtige Person gelangen.

Sonstiges zur DSGVO

Warum ändert sich die Schufa-Unterlage zum 24. Mai 2018 durch die DSGVO?
Die Schufa hat sich entschieden, im Rahmen der DSGVO-Anpassungen die bisherige Einwilligung durch einen Hinweis zur Datenverarbeitung zum 24. Mai 2018 zu ersetzen. Dies ist im Rahmen von berechtigtem Interesse, dass der Kreditgeber bei Vergabe eines Kredits im Hinblick auf den Schufa-Score geltend machen kann, zulässig. Das zusätzliche Blatt erfüllt die Informationspflichten der Schufa gegenüber dem Kunden.

Wie kann ich Daten von meinem Kunden ab dem 25. Mai 2018 löschen?
In eHyp haben Sie als Prohyp-Partner die Möglichkeit, Kundenanfragen selbst zu löschen, sofern diese noch nicht abgesendet wurden. Die Anträge mit dem Status „Antrag löschen“ werden zukünftig nach dem Löschen nicht mehr in eHyp vorhanden sein. Bei Anträgen, die abgeschickt und/oder eingereicht wurden, greifen ggf. die Aufbewahrungsfristen von Prohyp (bei Schufa-Abfrage 1 Jahr, bei Grundbuchabfrage 2 Jahre, bei Abschluss 10 Jahre), so dass es hier für Sie als Prohyp-Partner nicht möglich ist, selbst zu löschen. Sollten Sie dennoch Anträge löschen lassen wollen, können Sie die Anfrage wie bisher an Ihren Prohyp-Key-Accounter/ Prohyp-Finanzierungsberater geben.

Haben Sie weitere Fragen?

Haben Sie weitere Fragen rund um die DSGVO in Bezug auf das Partnergeschäft? Dann wenden Sie sich gerne an Ihren jeweiligen Prohyp-Key-Account-Manager.

Wichtige Features kennenlernen und mehr von eHyp haben

Unsere Baufinanzierungsplattform eHyp bildet den gesamten Finanzierungsprozess ab. Die Plattform unterstützt Sie darin, Ihre Kunden kompetent zu beraten und schnell zum Abschluss zu begleiten. Mithilfe von eHyp haben Sie Zugriff auf die tagesaktuellen Angebote von mehr als 400 Darlehensgebern sowie auf umfangreiche Rechen-Tools. Grundlegende Features sowie neue Tools werden Ihnen anhand praxisorientierter Erläuterungen und anschaulicher Screenshots monatlich in der proview kompakt vorgestellt. Damit Sie sich mit den Funktionen des Systems besser vertraut machen können und auf dem Laufenden bleiben, erklären wir auch in eHyp mit neuen Video-Tutorials die praktischen Funktionen der Plattform. Denn je genauer Sie eHyp kennen, desto größer ist Ihr Nutzen.

Vorhandenes Wissen auffrischen und Neues erfahren

Ein Prohyp-Projektteam hat mehrere neue Video-Tutorials erstellt, die Sie Schritt für Schritt durch wichtige Features führen. Nutzer jeglichen Kenntnisstands können davon profitieren. Sind Sie zum Beispiel mit eHyp bereits vertraut, können Sie Ihr Wissen auffrischen und den einen oder anderen Extra-Tipp für die Praxis erhalten. Ist eHyp eher neu für Sie, werden die Tutorials Ihnen den Einstieg erleichtern und dazu beitragen, dass Sie mit dem System schneller vertraut werden. Schauen Sie doch mal rein in die einzelnen Nutzer-Videos, die ab sofort in eHyp hinterlegt sind. Sie finden die Erklärfilme in eHyp im Bereich „Hilfe & Wissen“ unter „Video-Tutorials“. Ein wichtiger Hinweis in diesem Zusammenhang: Unter Umständen funktioniert das Abspielen der Tutorials über den Internet Explorer nicht. Verwenden Sie in dem Fall einfach einen anderen Browser.

Einfacher Zugriff auf die Video-Tutorials über eHyp

Zwölf Tutorials bieten viele Tipps in allen relevanten Bereichen

Sie können über eHyp auf zwölf Tutorials zugreifen. Zum Beispiel erläutert ein Video, wie Ihre Kunden bereits vor dem konkreten Finanzierungsgespräch über einen Link erste Daten an Sie übermitteln können („Link zur Datenerfassung“). Ein weiterer Beitrag stellt dar, wie wir Sie über Neuigkeiten der relevanten Bankpartner stets auf dem Laufenden halten („Unsere Kreditgeber-Informationen“). Erfahren Sie außerdem, wie es mithilfe von eHyp möglich ist, unkompliziert einen Grundbuchauszug anzufordern und eine Flurkarte digital abzurufen. Mit der schrittweisen Weiterentwicklung von eHyp wird das Prohyp-Projektteam nach und nach weitere Tutorials erstellen. Dadurch können Sie sich auch in Zukunft schnell und einfach mit den Anwendungen vertraut machen und davon profitieren.

Vor Hamburg haben Sie mehr als vier Jahre in München gearbeitet. Welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten haben Sie mit Blick auf die Immobilienmärkte festgestellt?

München und Hamburg zählen beide zu den nachgefragtesten und teuersten Städten in Deutschland. Doch die Immobilienmärkte in den Prohyp-Regionen Nord und Süd sind zugleich sehr heterogen. Neben den Metropolen erleben weitere Städte und Regionen eine starke Nachfrage. Es gibt aber auch Landstriche in Bayern oder Schleswig-Holstein und Niedersachsen, die eher mit Abwanderung zu kämpfen haben. Es gilt, diese Unterschiede in der Baufinanzierungsberatung zu berücksichtigen.

Was heißt das in der Praxis?

Für Kunden stellen sich abhängig davon, wo sie finanzieren, andere Herausforderungen. Nachfrage, Immobilienpreise und -bewertungen sowie die Höhe der Darlehen variieren – und damit die Finanzierungsstrukturen. Darauf sollte der Vermittler eingehen können – und das müssen wir bei der Unterstützung unserer Prohyp-Partner berücksichtigen, um ein guter Partner für wirklich jeden unserer Vermittler zu sein – ganz gleich, ob er in einer Großstadt oder einer ländlichen Region arbeitet und unabhängig davon, ob er für ein Unternehmen tätig ist oder als Einzelvermittler.

Antonio Skoro, Prohyp-Regionalleiter in Hamburg

Wie genau machen Sie das?

Wir suchen immer das persönliche Gespräch. Wir möchten von unseren Partnern möglichst konkret wissen: Was brauchen Sie? Oder auch: Was hat gepasst und was hat vielleicht gefehlt? Wir fragen uns immer wieder: Wie können wir unsere Partner bestmöglich im Alltagsgeschäft unterstützen und wie können wir ihnen einen wirklichen Mehrwert bieten? Entsprechend handeln wir.

Was ist in diesem Zusammenhang wichtig?

Guter Service bedeutet für uns, dass wir mithilfe der Prohyp-Partnerbetreuung unseren Partnern umgehend und umfassend weiterhelfen. Dazu bemühen sich alle Beteiligten, sehr zeitnah um eine Antwort mit konkreten Lösungsansätzen. Der Immobilienerwerb und die damit verbundene Baufinanzierung ist ein sehr emotionales Thema. Wir wissen, dass wir vor allem mit Schnelligkeit und kompetenten Lösungsansätzen punkten.

Was macht Ihre Arbeit darüber hinaus aus? Wovon profitierten die Prohyp-Partner noch?

Zu unserem Job gehört auch, dass wir uns bei unseren Bankpartnern für die Belange der Vermittler und die Besonderheiten des Geschäfts einsetzen. Das tun wir mit Nachdruck. Ein erfreulicher Aspekt: Mittlerweile erkennen immer mehr Banken, dass der Vermittler weniger Konkurrenz als vielmehr Geschäftspartner ist. In dem Zuge arbeiten auch Bankpartner daran, ihre Prozesse vermittlerfreundlicher zu gestalten.

Sie sind seit einem Jahr Leiter der Region Nord. Welche Bilanz ziehen Sie nach den ersten 365 Tagen?

Mein Team und ich haben mit viel Energie Kontakte zu Prohyp-Partnern und Banken geknüpft und intensiviert. Das war auch insofern manchmal eine herausfordernde Aufgabe, weil wir jetzt von Hamburg aus einige Prohyp-Partner betreuen, die zuvor einen anderen Ansprechpartner hatten. Das war für diese natürlich zunächst eine Umstellung. Ich denke aber, wir haben den Prozess gemeinsam mit unseren Vermittlern gut gemeistert. Wir erhalten regelmäßig von Partnern die Rückmeldung, dass sie die fachliche und systemische Unterstützung sehr schätzen. Das freut uns sehr.

Abgesehen von den Immobilienmärkten: Ist Hamburg mit München vergleichbar?

Ich finde, ja. Beide Städte bieten eine hohe Lebensqualität. Sie haben ein großes kulturelles Angebot und sind landschaftlich attraktiv. Hamburg ist etwa durch den Hafen vielleicht etwas facettenreicher. Das trifft in gewisser Weise auch aufs Wetter zu. Ich will gar nicht mal sagen, dass es generell schlechter ist. Es ist aber auf jeden Fall wechselhafter. Sowohl in Hamburg als auch in München sind die Rahmenbedingungen für das Zuhause unserer Kunden sehr gut, wenn die Finanzierung auch manche Herausforderung bringt. Aber um diesen Weg zu begleiten, sind wir mit unseren Vermittlungspartnern gut aufgestellt.

Viel Erfolg für Ihr Geschäft!

Bis zur nächsten Ausgabe von proview kompakt wünscht Prohyp Ihnen erfolgreiche Baufinanzierungsgeschäfte und eine angenehme Zeit!