Liebe Prohyp-Partner,

rund um die Baufinanzierung gibt es zu Beginn dieses Jahres eine Neuerung, die es in sich hat: Sie betrifft Häuslebauer, die Bauunternehmen mit der Errichtung des Gebäudes auf ihrem Grundstück beauftragen. Ist das der Fall, greift das neue Bauvertragsrecht. Im ersten Beitrag dieser proview kompakt beleuchten wir die neuen Regelungen – und wie Ihre Kunden von diesen bei der Finanzierungsplanung profitieren können. Lesen Sie in dem Zusammenhang auch, wie Sie Ihre Kunden dabei begleiten können.

Mit dem zweiten Artikel blicken wir zurück – und schlagen zugleich eine Brücke in die Zukunft: Wir stellen Ihnen die drei gemeinnützigen Projekte vor, die wir mit unserer Weihnachtsaktion 2017 fördern. Alle drei Projekte gewähren Menschen in schwierigen Lebensumständen eine Art Zuhause. Möglich gemacht haben letztlich Sie als Prohyp-Partner diese Unterstützung. An dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank dafür!

Im dritten Beitrag geht es um unsere Unterstützung für Sie. Wir stellen Ihnen die Prohyp-Partnerbetreuung vor, die ein wichtiger Bestandteil unseres Serviceangebots ist. Die Prohyp-Partnerbetreuung erreichen Sie, wenn Ihr persönlicher Finanzierungsberater Ihren Anruf nicht entgegennehmen kann. Lesen Sie hier, wie Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rund um die Baufinanzierungsberatung kompetent helfen.

Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihr

Dirk Günther
Geschäftsführer Prohyp GmbH

Neues Bauvertragsrecht sieht erstmals eine Widerrufsfrist vor

Eine der wichtigsten Neuerungen des seit dem 1. Januar 2018 geltenden neuen Bauvertragsrechts ist die verpflichtende Widerrufsfrist, über die der Bauunternehmer seinen Vertragspartner informieren muss. Innerhalb von 14 Tagen können nun private Bauherren den Bauvertrag gegenüber dem Bauunternehmer widerrufen. Außerdem ist festgeschrieben, dass die Baufirma bis zur Abnahme maximal 90 Prozent des vertraglichen Gesamtpreises in Rechnung stellen darf. Der Rest der Summe kann erst nach erfolgter Abnahme eingefordert werden. Das neue Regelwerk stärkt aber nicht nur die Rechte privater Bauherren, sondern sorgt auch für mehr Planungssicherheit bei der Finanzierung.

Eine präzise Baubeschreibung muss ausgehändigt werden

So müssen Bauunternehmen fortan Bauherren präzise Informationen zum Vorhaben aushändigen. Dazu zählen eine verständliche und detaillierte Baubeschreibung, unter anderem mit Angaben zu Art und Umfang der angebotenen Leistungen, Pläne mit Raum- und Flächenangaben, Gebäudedaten und Grundrissen, sowie zum Beispiel die Genehmigungsplanung und Nachweise zur Einhaltung der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG). Häuslebauer haben von der umfänglichen Beschreibung gleich mehrere Vorteile: Sie können die Baukosten genauer kalkulieren – und damit die Höhe des Immobiliendarlehens. Unvollständige Baubeschreibungen mit einem unklaren Leistungsumfang haben in der Vergangenheit immer wieder zu Mehrkosten für Bauherren geführt – und damit nicht selten zu zusätzlichem Fremdkapitalbedarf, der für Bauherren teuer werden konnte. Die Pflicht zur Herausgabe der Bauunterlagen gilt übrigens ebenso, wenn Dritte, wie zum Beispiel Darlehensgeber, entsprechende Nachweise verlangen. Das kann der Fall sein, wenn Bauherren KfW-Darlehen einbinden und dafür die Einhaltung von Förderbedingungen nachweisen müssen.

Bauen mit Plan: Das neue Bauvertragsrecht sieht einen verbindlichen Fertigstellungstermin vor

Verbindlicher Fertigstellungstermin sorgt für mehr Planungssicherheit

Die Immobilienfinanzierung lässt sich aus einem weiteren Grund nun besser planen. Das liegt daran, dass neue Bauverträge anders als früher einen konkreten Fertigstellungstermin enthalten müssen. Kann dieser nicht genannt werden, weil zum Beispiel Genehmigungen noch fehlen, muss das Bauunternehmen zumindest angeben, wie lange die Bauphase dauern wird. Hält sich die Baufirma nicht an die Angaben beziehungsweise den Fertigstellungstermin, muss sie Schadensersatz leisten. Durch die Neuregelungen fällt es nun leichter, unterschiedliche Darlehensangebote mit Blick auf die bereitstellungszinsfreie Zeit zu vergleichen und die möglichen Kosten für die Bereitstellungszinsen zu berücksichtigen. Hier können Sie als Prohyp-Partner Ihre Kunden unterstützen und dazu beitragen, dass diese den Kredit wählen, der in Hinblick auf die zinsfreie Zeit und die Zinshöhe genau passt.

Nicht überall gilt das neue Recht

Doch Vorsicht: Die genannten neuen Regelungen gelten nur für die sogenannten Verbraucherbauverträge, bei denen das Bauunternehmen mit der Errichtung des Gebäudes auf dem Grundstück des Kunden beauftragt wird. Bauträgerverträge, bei denen der Käufer in ein und demselben Vertrag das Grundstück erwirbt und den Bauträger mit den Bauarbeiten beauftragt, sind von den Neuerungen nicht betroffen. Auch wenn etwa der Bauherr die Handwerker jeweils einzeln beauftragt, greifen die neuen Spielregeln nicht.

Bauherrenverbände befürworten das neue Gesetz

Die Interessenvertreter von Bauherren sehen die Gesetzesnovelle überwiegend positiv. So spricht Peter Mauel, Vorsitzender des Bauherren-Schutzbundes, von einem „großen Erfolg für den Verbraucherschutz“. Allerdings sei das neue Gesetz kein Rundum-Sorglos-Paket. So sieht der Bauherren-Schutzbund zum Beispiel weiteren Verbesserungsbedarf, wenn es um die Reklamation von Mängeln schon während der Bauphase geht: Auch nach der neuen Regelung können Bauherren ihre Ansprüche erst nach der Abnahme durchsetzen. Andere Experten stellen unter anderem heraus, dass Bauherren trotz der nun notwendigen präzisen Baubeschreibung genau prüfen müssen, welche Leistungen vereinbart sind, um nicht spätere unliebsame (und teure) Überraschungen zu erleben.

Wer sich aber mit dem neuen Bauvertragsrecht befasst, kann auf vielfältige Weise profitieren – etwa bei der Planung der Finanzierung.

Ein Zuhause in schwierigen Zeiten

Wir haben uns im Zuge der Weihnachtsaktion 2017 bewusst für drei Organisationen entschieden, die Hilfsbedürftigen für eine gewisse Zeit einen geschützten Raum, ein Zuhause, bieten. Damit schaffen wir eine inhaltliche Nähe zu Ihrer Tätigkeit – schließlich begleiten Sie Menschen auf ihrem Weg ins eigene Zuhause. Die Gesamtspende der Weihnachtsaktion 2017 in Höhe von 15.000 Euro geht gleichberechtigt mit je 5.000 Euro an den Verein Herzenswünsche, das Deutsche Kinderhilfswerk sowie den SOS-Kinderdorf-Verein.

Das Familienhaus Münster

Rund 70 ehrenamtliche und drei hauptamtliche Helferinnen und Helfer des Vereins Herzenswünsche verwirklichen vom westfälischen Münster aus deutschlandweit lang ersehnte Wünsche von schwerkranken Kindern und Jugendlichen. Die besonderen Erlebnisse sollen ihnen neuen Lebensmut schenken und so helfen, den oft belastenden Klinikalltag besser zu bewältigen. Darüber hinaus unterstützt Herzenswünsche e.V. diverse Projekte, die zum Wohl der Kinder und Familien beitragen, wie zum Beispiel Musiktherapien oder Klimakuren. Das Geld unserer Weihnachtsaktion 2017 setzt der Verein Herzenswünsche für das Familienhaus Münster ein. Dort sind Familien untergebracht, deren Kinder im Universitätsklinikum Münster behandelt werden. Das Familienhaus erleichtert den aus ihrem gewohnten häuslichen Umfeld herausgerissenen Familien den Alltag. In direkter Nachbarschaft zum Klinikum sind Behandlung und Privatsphäre gleichermaßen gegeben.

Weitere Informationen finden Sie hier: http://familienhaus-muenster.de/index.htm

Helfende Hände: Mit unserer Weihnachtsaktion unterstützen wir Kinder und Familien in schwierigen Lebenssituationen

Das Kinderhaus Berlin

Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. begleitet Kinder auf vielfältige Art und Weise. Dazu gehört, ihre Entwicklung durch Spiel- und Kulturprojekte zu begünstigen, ihre Rechte zu stärken und Kinderarmut entgegenzuwirken. Die Spende der Weihnachtsaktion 2017 ist deshalb für entsprechende Förderprojekte des Deutschen Kinderhilfswerks gedacht, wie für das „Bunte Haus“ in Berlin. Das „Bunte Haus“ mit seinen Spiel- und Bastelräumen, einem Café und einer Kleiderstube bietet Kindern wochentags ein Zuhause. Das umfangreiche Programm, zu dem Lese- und Kochkurse, Unterstützung bei den Hausaufgaben sowie Familienausflüge gehören, organisiert ein internationales Team aus überwiegend ehrenamtlichen Mitarbeitern.

Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.roter-baum-berlin.de/de/buntes-haus.html

Der Landsberger Familientreffpunkt

Der SOS-Kinderdorf-Verein engagiert sich weltweit dafür, Kindern, Jugendlichen und Familien eine lebenswerte Zukunft zu bieten. Er hat ein weit verzweigtes Netzwerk der Kinder-, Jugend-, Behinderten- und Familienhilfe entwickelt. Die Spende der Weihnachtsaktion 2017 geht an den Familientreffpunkt „MiniMax“ im bayerischen Landsberg, der zum SOS-Kinderdorf-Verbund gehört. Zu dem Angebot für Familien aller Nationen gehören Spielgruppen, Kinderbetreuung, ein Elterncafé, Sprachkurse, Beratung bei Erziehungsfragen sowie Unterstützung bei Behördengängen. Das Ziel ist, Familien mit kleinen Kindern zu entlasten und ihnen in einem geschützten Raum die Möglichkeit zu bieten, neue Kontakte zu knüpfen und sich bei Bedarf Hilfe zu holen.

Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.sos-kinderdorf.de/fbz-landsberg/familienunterstuetzung/interdisziplinaere-fruehfoerderung/familientreffpunkt-minimax

Möglich gemacht haben letztlich Sie als Prohyp-Partner diese Unterstützung. Wie Sie wissen, fördern wir anstelle von Weihnachtsgeschenken gezielt soziale Projekte. Vielen Dank für Ihr Vertrauen!

Individuelle Betreuung ist gewährleistet

Unser Anspruch bei Prohyp ist, Sie als Prohyp-Partner bei der Baufinanzierungsberatung bestmöglich zu unterstützen. Die Prohyp-Partnerbetreuung ist dabei ein wichtiger Baustein. Deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erreichen Sie montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr, wenn Ihr Finanzierungsberater Ihren Anruf nicht persönlich entgegennehmen kann. Dadurch ist gewährleistet, dass Sie während der Servicezeiten Ihr Anliegen umgehend mit einem kompetenten Ansprechpartner besprechen können. „In der Mehrzahl der Fälle können unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Vermittlern sofort helfen“, sagt Suleika Nouar, Teamleiterin in der Prohyp-Partnerbetreuung.

Etwa 3.000 bis 3.500 Anrufe gehen pro Woche bei der Prohyp-Partnerbetreuung ein. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter klären Anliegen zu laufenden Anträgen, bieten Unterstützung im Umgang mit der Baufinanzierungsplattform eHyp sowie in Bezug auf den Ratenkredit. Außerdem beantworten sie allgemeine fachliche Fragen rund um die Baufinanzierung, so zur Ermittlung der Beleihungsausläufe, zu Sondertilgungsmöglichkeiten und zu KfW-Darlehen. Darüber hinaus versenden sie Vorlagen etwa für die Wohnflächenberechnung, für Modernisierungs-, Baukosten- und Immobilienaufstellungen sowie bankspezifische Blanko-Unterlagen. Nicht zuletzt stellt die Prohyp-Partnerbetreuung bei Bedarf einen zeitnahen Rückruf durch den Finanzierungsberater sicher. Dadurch soll vermieden werden, dass sich Vermittler und Finanzierungsberater gegenseitig nicht erreichen und wertvolle Zeit verloren geht.

Qualifizierte Mitarbeiter: Die Prohyp-Partnerbetreuung hilft Ihnen bei Fragen rund um die Baufinanzierung weiter

Hohe Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

„Uns ist besonders wichtig, die unterschiedlichsten Anliegen unserer Prohyp-Partner schnell zu erfassen und möglichst sofort konkrete Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen“, sagt Teamleiterin Suleika Nouar. Vor dem Hintergrund sind eine hohe Qualifikation und die permanente Weiterbildung selbstverständlich. Alle der inzwischen knapp 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Standorten Berlin und München sind sachkundig und die meisten haben einen Bankenhintergrund. Darüber hinaus gehören regelmäßige Schulungen rund um die Baufinanzierung zum Standard. „Selbstverständlich prüfen wir auch immer wieder, ob und wie das Serviceangebot der Prohyp-Partnerbetreuung erweitert werden sollte“, sagt Prohyp-Geschäftsführer André Lichner.

Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an Ihren Prohyp-Finanzierungsberater oder die Prohyp-Partnerbetreuung (Tel. 0800 200 15 15 28).

Viel Erfolg für Ihr Geschäft!

Bis zur nächsten Ausgabe von proview kompakt wünscht Prohyp Ihnen erfolgreiche Baufinanzierungsgeschäfte und eine angenehme Zeit!