Liebe Prohyp-Partner,

vom meteorologischen Frühlingsbeginn am 1. März trennen uns weniger als zwei Wochen – und Frühlingszeit ist Bauzeit: In der heutigen Ausgabe der proview kompakt widmen wir uns daher dem Thema Bau. In unserem ersten Artikel informieren wir Sie über die Neuerungen im KfW-Förderprogramm „Energieeffizient Bauen“ (153). Einerseits erhöht die KfW zum 1. April 2016 ihre Vorgaben für die Förderung von Energieeffizienz bei neu errichteten Wohngebäuden, andererseits ergeben sich zum Beispiel beim Förderbetrag auch attraktive Chancen. Im Servicebeitrag haben wir konkrete Tipps zusammengestellt, was Sie bei der Beratung von Kunden mit Bauvorhaben berücksichtigen sollten. In unserer Prohyp-Rubrik werfen wir einen Blick zurück: Im Rahmen unserer Weihnachtsaktion konnten Sie auswählen, welche gemeinnützige Organisation wir unterstützen sollten. Lesen Sie nun, wie das Abstimmungsergebnis ausgefallen ist und welchen Einrichtungen das Weihnachtsgeld zugutekommt.

Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihr

Dirk Günther
Geschäftsführer Prohyp GmbH

Verdoppelung des Förderhöchstbetrags und längere Zinsbindungen

Da die Energieeinsparverordnung (EnEV) seit 1. Januar dieses Jahres für Neubauten einen nochmals geringeren Primärenergiebedarf verlangt, intensiviert die KfW für Bauherren deutlich die Anreize, bereits beim Neubau in den Umweltschutz zu investieren. So verdoppelt die Staatsbank den Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit von 50.000 Euro auf 100.000 Euro. Errichtet Ihr Kunde beispielsweise ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, kann er ab April 200.000 Euro über das KfW-Programm 153 finanzieren. Denn: Der Förderhöchstbetrag gilt pro Wohneinheit. Da einige Kreditinstitute einen KfW-Kredit nicht als Fremdkapital bewerten, können Kreditnehmer so unter Umständen sogar ihren Beleihungsauslauf verbessern. Das wiederum senkt die Zinsen beim eigentlichen Immobilienkredit und hilft, die Darlehenslast und die Zinskosten zu reduzieren.

Ein weiterer Vorteil der Neuerung beim Programm 153: Ihre Kunden können bei der KfW-Tranche die Zinsen künftig bis zu 20 Jahre festschreiben. Damit sind jetzt, je nach Sicherheits- und Flexibilitätsbedürfnis Ihres Kunden, 10- oder eben 20-jährige Zinsbindungen möglich. Unverändert bleibt die hundertprozentige Sondertilgungsmöglichkeit: Die KfW-Darlehen können auch zukünftig jederzeit innerhalb der Zinsbindung vollständig zurückgezahlt werden.

Höhere Anforderungen an die Energieeffizienz Quelle: KfW-Bildarchiv / Rüdiger Nehmzow

Höhere Anforderungen an die Energieeffizienz

Die höheren Zuwendungen sind allerdings an strengere Vorgaben geknüpft. Da das KfW-Effizienzhaus 70 durch die EnEV ab 2016 zum Standard wird, erhalten Bauherren für einen solchen Neubau künftig keine Unterstützung mehr. Wenn Ihr Kunde also noch ein Haus mit diesem Energiebedarf plant, ist höchste Eile geboten: Um noch KfW-Förderung erhalten zu können, muss er seinen Kreditantrag so stellen, dass dieser der KfW bis 31. März 2016 vorliegt. Die KfW-Effizienzhäuser 55 sowie 40 bleiben hingegen unverändert bestehen und werden erstmals ergänzt durch das neu geschaffene KfW-Effizienzhaus 40 Plus. Diese Förderstufe gilt für alle Objekte mit mehr Energieeinsparung als ein Energieeffizienzhaus 40.

Satte Tilgungszuschüsse

Neben dem höheren Förderhöchstbetrag und längeren Zinsfestschreibungen profitieren Bauherren weiterhin von direkten Tilgungszuschüssen. Je höher der erreichte Energiestandard ist, desto mehr Geld gibt es von der KfW: Für ein KfW-Effizienzhaus 55 erhalten Bauherren oder Käufer beispielsweise fünf Prozent Tilgungszuschuss. Da sich dieser auf den maximalen Förderhöchstbetrag von 100.000 Euro bezieht, handelt es sich dementsprechend um bis zu 5.000 Euro. Im Beispiel des Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung wären es sogar bis zu 10.000 Euro. Für ein KfW-Effizienzhaus 40 bekommen Bauherren oder Käufer zehn Prozent Tilgungszuschuss. Und: Für Objekte, die mehr Energie einsparen als ein Energieeffizienzhaus 40 und somit die Anforderungen an das neu geschaffene KfW-Effizienzhaus 40 Plus erfüllen, winkt ab 1. April 2016 gar ein Tilgungszuschuss von 15 Prozent.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Kunden viel Freude an den neuen Fördermöglichkeiten der KfW. Bei Fragen, etwa zur optimalen Einbindung der Förderung im konkreten Fall, können Sie sich gerne an Ihren Prohyp-Finanzierungsberater wenden.

So haben Sie abgestimmt

Die meisten Stimmen erhielt die fränkische Initiative „Würzburger Kindertafel“, gefolgt von der Hamburger Geburtshilfe-Organisation „wellcome“ und der Berliner Begegnungsstätte „MehrGenerationenHaus Wassertor 48“. Hier erfahren Sie mehr über die Anliegen und Tätigkeitsfelder der jeweiligen Einrichtungen.

Gemeinsam stark - mit Prohyp Gemeinsam stark - mit Prohyp

Würzburg: Die Kindertafel

„Man ist, was man isst“, wusste schon der Philosoph Ludwig Feuerbach im 19. Jahrhundert, doch in unserer schnelllebigen Alltagswelt gerät dieses Wissen oft in Vergessenheit. Zahlreiche Studien belegen, dass viele Schüler heute mit keinem oder ungesundem Pausenbrot zur Schule gehen, weil Geld und Zeit im Elternhaus knapp sind. Das ist fatal, denn Freude und Erfolg beim Lernen sind mit knurrendem Magen erheblich erschwert, wenn nicht gar unmöglich. Diesem Dilemma stellt sich der in ehrenamtlicher Arbeit betriebene und ausschließlich durch Spenden finanzierte Verein „Würzburger Kindertafel“ entgegen, indem er bedürftigen Kindern jeden Tag ein ausgewogenes Pausenbrot liefert. „Unsere Arbeit ist erfolgreich. Im Schnitt verbesserten sich die mit unseren Pausen-Snacks versorgten Kinder um eine halbe Schulnote. Das ist unsere Motivation und bestärkt uns in unserer Arbeit“, freut sich Oliver Jörg, Schirmherr der Würzburger Kindertafel. Und mit dem Weihnachtsgeld von Prohyp starten viele Würzburger Kinder auch in Zukunft stark in den Tag und können so manches Lernkapitel kraftvoll meistern.

Weitere Informationen finden Sie unter www.wuerzburger-kindertafel.de

Hamburg: „wellcome“ - Praktische Hilfe nach der Geburt

Seit 2012, so besagen es die Daten des Statistischen Bundesamts, steigen die Geburtenzahlen in Deutschland kontinuierlich – kein Zweifel: Familiengründung ist „in“. Doch bei aller Freude sind die Herausforderungen und Belastungen, mit denen junge Familien konfrontiert sind, oft immens. Und aufgrund der gestiegenen Mobilitätsanforderungen sind Partner und Herkunftsfamilie heute häufig weit entfernt, was praktische Hilfe im Alltag zusätzlich verkompliziert. Diesen Bedarf deckt die inzwischen bundesweit agierende und vielfach ausgezeichnete Organisation „wellcome“. 2002 als Wochenbettservice gegründet, bietet die Ehrenamt und professionelle Hilfe verbindende Einrichtung nun umfassende und moderne Unterstützung für junge Familien. Längst engagieren sich nicht mehr nur Hebammen und Krankenschwestern, sondern auch Pädagoginnen dafür, Familien unabhängig vom sozialen Status einen guten Start zu ermöglichen. Mit dem Geld aus der Weihnachtsaktion leisten nun auch Sie, gemeinsam mit Prohyp, einen Beitrag zur Findung von innovativen und modernen Konzepten der Familienhilfe.

Weitere Informationen finden Sie unter www.wellcome-online.de

Berlin: MehrGenerationenHaus Wassertor 48

Unter den Schlagworten „Bildung, Beratung, Begegnung“ stärkt das MehrGenerationenHaus Wassertor 48 e.V. nachbarschaftliche Strukturen und den Zusammenhalt im Quartier um den Wassertorplatz im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Das MehrGenerationenHaus ist für zahlreiche lokal basierte Initiativen ein Dach, unter dem sie sich gegenseitig austauschen können. So kann die Begegnungsstätte den Bewohnern der Gegend ein Programm bieten, das genau so bunt und multikulturell ist wie diese selbst. Das Angebot reicht von Hausaufgabenbetreuung und Nachhilfe für Kinder bis zu Seniorenveranstaltungen, von Bewerbungstrainings für Jugendliche bis zur Unterstützung bei Anträgen und Formalitäten. Es gibt Sportprogramme ebenso wie eine Computerwerkstatt oder Kurse zum crossmedialen Arbeiten, inklusive Texten, Filmen, Schneiden. Das MehrGenerationenHaus möchte nicht nur Bindeglied zwischen verschiedenen Altersgruppen sein, sondern auch zwischen Menschen unterschiedlicher Herkunft und Religion. Deshalb bietet es ein umfangreiches Programm für den interkulturellen Austausch: Integrationskurse für Migranten genauso wie Kurse, etwa zur türkischen Kultur, für Einheimische.

Weitere Informationen finden Sie unter www.mgh-wassertor.de

Vielen Dank für Ihr Vertrauen

Für das uns im vergangenen Jahr erwiesene Vertrauen möchten wir von Prohyp Ihnen an dieser Stelle ganz herzlich danken. Die gute Zusammenarbeit und viele, gemeinsam mit unseren Partnern realisierte Finanzierungsprojekte sind die Basis unseres Erfolgs. Dass wir davon nun etwas für gute Zwecke abgeben konnten, macht uns stolz und glücklich. Auf eine weiterhin so gute und erfolgreiche Zusammenarbeit!

Die Finanzierung für ein Bauprojekt will gut geplant sein. Die Finanzierung für ein Bauprojekt will gut geplant sein.

Mit intelligent gewählten Tranchen und individuellem Tilgungs-Mix die Kondition optimieren

Es klingt banaler, als es ist: Gerade bei Neubauprojekten ist es wichtig, die Gesamtkondition konsequent zu optimieren.

Eine entscheidende Rolle dabei spielen die Bereitstellungszinsen beziehungsweise die Vereinbarung einer bestimmten bereitstellungszinsfreien Zeit. Bereitstellungszinsen fallen an, wenn Darlehensbeträge von der Bank zur Verfügung gestellt, aber erst später in Anspruch genommen werden – was bei Neubauprojekten wegen vielfältiger Möglichkeiten der Bauverzögerung eher die Regel denn eine Ausnahme ist. Bei langen Verzögerungen und ohnehin knapper Kalkulation können Bereitstellungszinsen unter Umständen richtig gefährlich werden und ein Bauprojekt sogar ernsthaft gefährden. Die Vereinbarung mit dem Finanzierungspartner, für einen bestimmten Zeitraum von etwaigen Bereitstellungszinsen befreit zu sein, ist deshalb absolut ratsam.

Allerdings nimmt die Bank für jeden Bereitstellungsmonat nach der bereitstellungszinsfreien Zeit einen Zinsaufschlag vor, der den Darlehenszins im Einzelfall so stark aufblähen kann, dass ein Angebot, gerade bei zinssensiblen Kunden, nicht mehr wettbewerbsfähig ist. Es ist deshalb meist keine Option, „ganz auf Nummer sicher zu gehen“ und für die volle Darlehenssumme über die gesamte Bauzeit hinweg BZF-Aufschläge einzukalkulieren. Vielmehr muss zuallererst der Zahlungsplan genau studiert werden, denn nur dieser gibt Aufschluss darüber, wann genau welcher Betrag abgerufen wird. Mit diesem Wissen kann der Vermittler eine konkrete Empfehlung treffen, ob und in wie viele Tranchen der gesamte Darlehensbetrag aufgeteilt und welche BZF-Regelungen für welchen Darlehensteil getroffen werden müssen. Für jede Darlehenstranche sollten dann verschiedene Szenarien berechnet und auf dieser Grundlage entschieden werden, welche BZF-Gestaltung am vorteilhaftesten ist. Bei den derzeitigen Zinskonditionen ist es momentan häufig günstiger, das Darlehen abzurufen als Bereitstellungszinsen zu zahlen, da diese bei den meisten Bankpartnern derzeit noch bei 3 Prozent pro Jahr und damit weit über dem aktuellen Marktniveau liegen.

Rechtliche Besonderheiten beachten

Gerade bei Baukunden ist es sehr wichtig, die jeweilige Grundbuchsituation zu analysieren. Besonderheiten gibt es vor allem bei Neubauprojekten mit noch nicht vermessenen Teilflächen – für einige Bankpartner ist dies ein Hinderungsgrund für die Finanzierung. Der Vermittler muss hier den Überblick bewahren und wissen, welches Angebot er seinem Kunden unterbreiten kann und vor allem – welches nicht.

Weiterhin sollte man auch in diesem Zusammenhang den Zahlungsplan im Blick haben. Eine Zahlung nach den Vorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) ist zwar gerade bei Kunden, die ein noch zu errichtendes Haus inklusive Grundstück von einem Bauträger erwerben, relativ häufig, aber nicht bei allen Bankpartnern gern gesehen. Denn: Bei Zahlung nach MaBV müssen Kunden beispielsweise 30 Prozent der Bausumme bereits nach Beginn der Erdarbeiten zahlen, bevor überhaupt mit dem Rohbau begonnen wurde. Solche hohen Vorauszahlungen stellen für Finanzierungspartner natürlich ein größeres Risiko dar.

Beleihung im Blick behalten

Eine wichtige Rolle für die Kreditentscheidung der Bank spielt die Beleihungswertermittlung – immerhin klärt sie, was für eine Sicherheit dem zu gewährenden Darlehen gegenüber steht. Eine zentrale Grundlage hierfür ist die Aufstellung aller Bau- und Baunebenkosten. Viele Finanzierungspartner gehen hier nach einem festen System vor. So setzen sie beispielsweise maximal fünf Prozent der gesamten Baukosten für die Außenanlagen an und akzeptieren höchstens 15 Prozent der Gesamtkosten als Baunebenkosten, auch wenn die real anfallenden Kosten höher liegen können. Der Vermittler sollte diese Grenzwerte deshalb immer im Hinterkopf haben und für jede einzelne Kostenposition genau analysieren, ob diese bei Überschreitung der Höchstsätze von der Bank nicht auch als Baukosten anstelle von Baunebenkosten akzeptiert wird.

Sie haben weitere Fragen zum Thema „Finanzierungsberatung bei Bauvorhaben“? – Dann hilft Ihnen gerne Ihr Prohyp-Finanzierungsberater weiter.

Viel Erfolg für Ihr Geschäft!

Bis zur nächsten Ausgabe von proview kompakt wünscht Prohyp Ihnen erfolgreiche Baufinanzierungsgeschäfte und eine angenehme Zeit!